Freitag, 9. Juni 2017

Gleichlange Spiesse

Gleichlange Spiesse auf gutem Weg - aber es ist nicht alles Gold was glänzt

Votum anlässlich der Landtagsdebatte zum Entsendegesetz bzw. zur Herstellung der gleichlangen Spiesse bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung

Mit der Vorlage zur Abänderung des Entsendegesetzes wird eine lang gehegte Forderung der Wirtschaftskammer Liechtenstein umgesetzt. Anlässlich der Delegiertenversammlung 2006 der Wirtschaftskammer Liechtenstein betonte der damalige Präsident Arnold Matt in seiner Ansprache: 
«Wir fordern von der Politik Regelungen, welche gewährleisten, dass das Liechtensteiner Gewerbe unter den gleichen Voraussetzungen im angrenzenden Ausland ihrer Arbeit nachgehen kann, wie die ausländischen Betriebe bei uns.»
Das war 2006, heute haben wir 2017 und dürfen nun mit der Abänderung des Entsendegesetztes über eine Vorlage beraten, welche weite Teile dieser Forderung des Wirtschaftskammer-Präsidenten aufnimmt und umsetzt.

11 Jahre oder vier verschiedene Wirtschaftsminister mussten ins Land ziehen, bis sich die Regierung zum Handeln gezwungen sah. Ich getraue mich zu behaupten, dass wir heute nicht über diese Vorlage debattieren würden, hätten im April letzten Jahres die Gewerbetreibenden nicht auf dem Peter-Kaiser-Platz demonstriert und hätten nicht mehrere 100 Gewerbebetriebe über Inserate in den Landeszeitungen gleichlange Spiesse bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung gefordert. Und da ich beruflich selbst dem Gewerbe angehöre, ist es mir ein Anliegen, den Vertretern der Arbeitsgruppe ‘Gleichlange Spiesse’ der Wirtschaftskammer für ihr Engagement und ihren Einsatz für das Gewerbe und den Wirtschaftsplatz Liechtenstein zu danken. Ihnen ist es in erster Linie zu verdanken, dass die Regierung nach 10 Jahren Wartezeit sich gezwungen sah, Massnahmen zur Erreichung von gleichlangen Spiessen bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung umzusetzen und nun mit der Abänderung des Entsendegesetzes der letzte Schritt in diese Richtung getan werden soll.

Einzig bei der Kautionspflicht werden unsere Unternehmen auch mit dieser Vorlage in Zukunft gegenüber der Schweizer Konkurrenz weiterhin einen Nachteil haben, da die Schweiz eine solche Kautionspflicht kennt, Liechtenstein jedoch nicht. Die Einführung der Kautionspflicht ist jedoch nicht Sache des Gesetzgebers, sondern der Sozialpartner. Sie müssen entscheiden, ob sie eine Kautionspflicht einführen wollen oder nicht, weshalb die Kautionspflicht nicht Gegenstand dieser Vorlage ist.

Alle anderen Nachteile wurden bzw. werden mit den bereits umgesetzten Massnahmen der Regierung hinsichtlich der Verständigung zur Gleichbehandlung auf möglichst liberaler Basis mit der Schweiz und besonders mit den Kantonen St. Gallen und Graubünden, mit der Einführung des elektronischen Meldesystems und nun mit dieser Abänderung des Entsendegesetzes ausgemerzt. Während für die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung bis 8 Tage bisher keine Nachteile erwuchsen, gab es einige Nachteile bei der Dienstleistungserbringung zwischen 9 und 90 Tagen sowie besonders bei jener über 90 Tage. Diese Nachteile werden mit dieser Vorlage eliminiert, weshalb ich die Vorlage befürworte.

Mit dieser Vorlage soll die Sanktionskompetenz dem Amt für Volkswirtschaft übertragen werden. Ich begrüsse diese Verlagerung, auch wenn ich einige Argumente der Staatsanwaltschaft, welche sie im Rahmen der Vernehmlassung ausführte, nachvollziehen kann. Der zeitliche Gewinn, welcher durch das neue Sanktionsinstrument des Verwaltungsstrafbots erreicht werden kann, erscheint mir gewichtiger zu sein, als der Auslandsbezug, den die Staatsanwaltschaft erwähnt. Die Regierung führt aber auch aus, dass die heute vorhandenen Personalressourcen beim Amt für Volkswirtschaft für einen effektiven Vollzug - im Gegensatz zum Landgericht - nicht ausreichend sein werden. Die Verlagerung der Sanktionskompetenz zum Amt für Volkswirtschaft führt dort zu zusätzlichen Arbeiten. Die Regierung geht davon aus, dass 150 Stellenprozente aufgebaut werden müssen, deren Kosten jedoch zum Teil durch Einnahmen amortisiert werden. Wenn wir auch in Bezug auf das Kontrollsystem gleichlange Spiesse wollen, dann müssen wir sicherstellen, dass ein striktes Kontrollsystem zur Anwendung gelangt, wie es die Schweiz bereits kennt. Für mich gehört der zeitliche Aspekt zum strikten Kontrollsystem dazu. Aus diesem Grunde kann ich sowohl die Übertragung der Sanktionskompetenz zum Amt für Volkswirtschaft als auch die Personalaufstockung um 150 Stellenprozente nachvollziehen und gutheissen.

Wer nun meint, dass mit der Herstellung von gleichlangen Spiessen alles Gold sei was glänze, der irrt. Die Herstellung dieser gleichlangen Spiesse ist nämlich grösstenteils in die falsche Richtung aufgegleist worden. Es fand keine Liberalisierung statt, sondern der Protektionismus und die Bürokratie wurden bzw. werden aufgebaut. Deshalb kann ich die Stellungnahme zur Vernehmlassung der Industrie und Handelskammer (LIHK) nachvollziehen, welche zwar Verständnis für die Forderung der Wirtschaftskammer und die Herstellung von gleichlangen Spiessen hat, aber auch den Bürokratieaufbau, welcher mit dieser Vorlage einhergeht, kritisiert. Die LIHK würde sich im Sinne einer liberalen Wirtschaftsordnung dagegen wünschen, dass Hürden auf Liechtensteiner und Schweizer Seite nicht auf- sondern abgebaut würden. Diesem Wunsch kann ich mich voll und ganz anschliessen. Das ist jedoch kein Versäumnis unserer Regierung, sondern der Schweiz, welche nicht bereit war und ist, die Schranken bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung zu lockern oder ganz zu beseitigen. Deshalb mussten wir unsere Vorschriften auf jene der Schweiz verschärfen. Lieber wäre auch mir gewesen, die Schweiz hätte die Regelungen auf unsere liberaleren Vorschriften angepasst, dies stiess in der Schweiz leider nicht auf Zustimmung. Dass Vertreter der Wirtschaftsverbände im Rheintal unser Vorgehen kritisieren, kann ich nachvollziehen. Sie sollen jedoch ihre Kritik nicht an uns richten, sondern an ihre politischen Behörden, welche einer Liberalisierung bisher entgegenstanden. Arnold Matt, der vor kurzem zurückgetretene Präsident der Wirtschaftskammer, brachte es im Volksblatt vom 17. Februar 2017 auf den Punkt. Er sagte:
«Nun sehen die Schweizer ganz konkret, welchen Hürden wir in den vergangenen zehn Jahren ausgesetzt waren.»
Der Regierungschef-Stellvertreter, wird in seiner Funktion als Wirtschaftsminister auch zukünftig gefordert sein. Wir haben zwar in Bälde die gleichlangen Spiesse, aber wir haben auch mehr Protektionismus und Bürokratie. Der Wirtschaftsminister sollte in dieser Frage am Ball bleiben und die Wirtschaftsverbände des Rheintals bei ihren Forderungen nach mehr Liberalisierung unterstützen. Ich wäre nicht unglücklich, wenn wir in zwei, drei Jahren erneut über eine Abänderung des Entsendegesetzes beraten würden, bei welchem nicht der Aufbau von Hindernissen, sondern deren Abbau im Zentrum der Vorlage stände.

Übereinkommen von Paris über Klimaänderung

Liechtenstein muss seinen Beitrag leisten

Votum anlässlich der Landtagsdebatte zum Übereinkommen von Paris zum Rahmenübereinkommen der UN über Klimaänderung

Im Dezember 2015 einigten sich beinahe alle Länder der Welt in Paris auf ein Übereinkommen, um der Klimaveränderung Einhalt zu gebieten. Meines Wissens traten nur Syrien und Nicaragua diesem Übereinkommen nicht bei. Interessant hierbei ist, dass Nicaragua nur aus dem Grunde nicht beitrat, weil das Übereinkommen aus seiner Sicht zu wenig weit ginge. Dieser Ansicht Nicaraguas schliess ich mich in einigen Bestimmungen an. Letzte Woche gesellten sich die Vereinigten Staaten hinzu, welche zwar das Übereinkommen ratifizierten, nun aber den Austritt bekannt gaben und Neuverhandlungen wünschten. Der Rest der Welt hat sich darauf verständigt, konkrete Massnahmen gegen den sogenannten Klimawandel in die Wege leiten zu wollen.

Auch wenn in diesem Abkommen nicht alles Gold ist was glänzt, tut Liechtenstein gut daran, dieses Übereinkommen zu ratifizieren. Auch wenn unser prozentuale Anteil am weltweiten CO2-Ausstoss gegen Null tendiert und unsere Massnahmen keine grundlegenden positiven Auswirkungen auf den Einhalt der Klimaveränderung haben werden, zeigt Liechtenstein mit der Ratifizierung dieses Übereinkommens die Solidarität mit der internationalen Staatengemeinschaft und tritt als verlässlicher Partner in der Umwelt- und Klimapolitik auf. Liechtenstein könnte es sich auch aus Imagegründen gar nicht leisten, diesem Übereinkommen nicht beizutreten. Somit unterstütze ich den Antrag der Regierung, zwar nicht aus Überzeugung über das Abkommen, sondern aus Reputationsgründen für unser Land.

Trotzdem bezweifle ich, dass dieses Übereinkommen langfristig jenen Erfolg haben wird, von welchem die Regierung im Bericht und Antrag ausgeht. Ein Faktum, das mich skeptisch stimmt, ist, dass die Einhaltung der national festgelegten Klimaziele völkerrechtlich nicht verbindlich ist. Strafen für verfehlte Ziele gibt es ebenso wenig wie Belohnungen für besondere Anstrengungen und Erfolge, nur arme Länder können sich Hoffnung auf finanzielle Unterstützung machen. Dieser Verzicht auf Sanktionsmöglichkeiten wird dazu führen, dass etliche Staaten ihre selbst gesteckten Ziele verfehlen, dies ihnen aber keine grossen Sorgen bereiten wird, da weder die UNO noch andere Organisationen sie mit Strafen belegen können. Papier wird geduldig sein. 

Darüber hinaus wurden China und Indien Zugeständnisse gemacht, welche den Klimawandel eher fördern als verringern. China will dafür sorgen, dass es im Jahr 2030 den Höhepunkt seines CO2-Ausstosses erreicht, erst danach soll dieser langsam zurück­gehen. Das heisst: In jenem Jahr, in welchem wir eine Reduktion von 40 % erreicht haben wollen, wird China erst mit damit beginnen, den CO2-Ausstoss zu verringern. Bis dahin wird er sogar mächtig ansteigen. Indien hat sich sogar auf keinerlei Emissionsreduktionen eingelassen. 

Und nun hat auch noch die USA ihren Rückzug aus dem Übereinkommen erklärt und diesen unter anderem mit den Ausnahmegenehmigungen für China und Indien begründet, welcher Nachteilig für die Vereinigten Staaten sei. Dies bedeutet, dass jene drei Länder, welche die grössten Emittenten von CO2 in der Welt und bei den Pro-Kopf-Emissionen sind, am wenigsten gegen die Klimaveränderung tun bzw. tun müssen. Und das soll ein nachhaltiges Übereinkommen sein? 

Wir haben aber nur eine Erde und auf diese gilt es Rücksicht zu nehmen und den zukünftigen Generationen einen weitestgehend gesunden Planeten zu übergeben. Hierfür ist das Übereinkommen ein Schritt in die richtige Richtung - mehr aber auch nicht. Liechtenstein muss hierzu seinen Beitrag leisten und mit der Ratifizierung dieses Übereinkommen senden wir das Signal, dass auch ein Kleinststaat wie Liechtenstein seine Verantwortung für die weltweite Klimapolitik wahrnehmen möchte und wird. 

Die Regierung setzt das Ziel, mindestens 30 % des Reduktionsziels von insgesamt 40 % durch Massnahmen im Inland zu erreichen. Die bisherigen Mittel im Bereich Energieeffizienzförderung seien beizubehalten und die Massnahmen im Bereich Energie konsequent fortzuführen. Die Regierung schreibt in ihrem Bericht, dass dieses 30-prozentige Reduktionsziel bis 2020 zwar umsetzbar gewesen wäre, aber für den relativ kurzen Zeitraum zu ambitioniert angesetzt war. Nun erhält die Regierung 10 Jahre mehr Zeit. In dieser Zeit hofft sie es zu schaffen.

Es darf aber nicht ausser Acht gelassen werden, dass sich die Bevölkerung auf Kostensteigerungen vorbereiten muss. In der Schweiz wird eine Erhöhung der CO2-Abgabe auf Brennstoffe wie beispielsweise Heizöl, Erdgas, Kohle notwendig werden. Diese Erhöhung müssten wir aufgrund des Vertrages zwischen Schweiz und Liechtenstein betreffend Umweltabgaben übernehmen. Solche zusätzlichen Kosten werden die meisten Haushalte betreffen.

Es wäre deshalb sicherlich sinnvoll, wenn die Regierung zeitnah alle Steuererhöhungen bzw. Kostensteigerungen und Mehrbelastungen, welche durch dieses 30-prozentige Reduktionsziel im Inland für die Liechtensteiner Haushalte zu erwarten sind, zusammenstellt und transparent darüber Auskunft gibt, damit die Bevölkerung frühzeitig weiss, was auf sie zukommen wird. Gleichzeitig sollte sich die Regierung auch überlegen, ob sie diese Steuererhöhungen in anderen Bereichen, welche klimaneutral sind, wieder an die Bevölkerung zurückgegeben möchte. Dies umso mehr, als die Regierung die Sanierung des Staatshaushaltes als abgeschlossen bezeichnet und weitere bzw. höhere steuerliche Belastungen ausgeschlossen hat. Dies sollte auch für diesen Bereich gelten. 

Mittwoch, 7. Juni 2017

Schulraumprovisorien

Ein teures Versäumnis

Landtagsvotum im Rahmen der Landtagsdebatte zu den Krediten für die Schulraumprovisorien beim Schulzentrum Mühleholz und Giessen

Weshalb haben wir uns heute eigentlich mit diesen beiden Finanzbeschlüssen zu befassen? Der Hauptgrund liegt darin, dass den Beschlüssen des Landtages aus dem Jahre 2012 bezüglich Schulraumplanung im zuständigen Ministerium der letzten Legislaturperiode nicht jene Aufmerksamkeit zuerkannt wurde, die eigentlich nicht nur nötig, sondern zwingend gewesen wäre.

Die Regierung bekam vom Landtag zwei klare Aufträge:
Zum einen den Bau eines Schulzentrums Unterland II mit der Auflage voranzutreiben, dass eine Reduzierung des Verpflichtungskredites aus dem Jahre 2008 im Rahmen der Projekterarbeitung zu erfolgen habe.

Zum anderen den Standort der Realschule Schaan aufzulassen und die Sportschule in das neue Schulzentrum in Ruggell zu integrieren. Weiteres soll die BMS ins Schulzentrum in Eschen SZU I integriert werden.

Als Ergänzung zu diesem Auftrag überwies der Landtag im Mai 2012 eine Motion an die Regierung, mit welcher die Regierung beauftragt wurde, a.) einen neuen, reduzierten Finanzbeschluss betreffend die Realisierung eines zweiten Schulzentrums Unterland in Ruggell unter Berücksichtigung der Diskussion im Landtag vom 21. März 2012 und b.) einen Erlass zur Aufhebung des Finanzbeschlusses vom 16. September 2008 betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Neubau eines zweiten Schulzentrums Unterland in Ruggell, dem Landtag vorzulegen.

Das war 2012, heute haben wir 2017 und nichts geschah. Die Aufträge des Landtages wurden von der zuständigen Regierungsrätin negiert und auch die Motion bis heute nicht umgesetzt.

Im Zuge dieser Debatten des Jahres 2012 wurde von mehreren Abgeordneten immer wieder gefordert, eine umfassende Schulraumplanung inkl. einer landesweiten Schulbautenstrategie vorzulegen, und die geäusserten Meinungen der Abgeordneten zu berücksichtigen. In der Motion wurde von der Regierung darüber hinaus verlangt, dass im Bericht und Antrag die finanziellen Auswirkungen des Finanzbeschlusses auf alle betroffenen Schulstandorte umfassend dazulegen seien. Gemäss Medienmitteilung zur Veröffentlichung dieser beiden Berichte setzte die Regierung 2015 eine Arbeitsgruppe ein, welche diesen Auftrag umsetzen solle. Das heisst: Das zuständige Ministerium liess sich drei Jahre Zeit, um eine Arbeitsgruppe einzusetzen. Das bedeutet gleichzeitig: drei Jahre Stillstand.

Und nun kam es wie es kommen musste: Der Regierung ist die Zeit davongelaufen, weshalb nun mittels Provisorien die Engpässe beseitigt werden sollen. 5.3 Mio. Franken sollen diese Provisorien kosten - ein teures Versäumnis.

Die Regierung betont gerade beim geplanten Provisorium Mühleholz, dass damit kein Präjudiz für die künftige langfristige landesweite Strategie geschaffen werde. Das kann ich nur schwerlich glauben. Zu sehr werden im Bericht und Antrag die Synergien gelobt, die sich daraus ergäben. Für mich tönt es vielmehr danach, als dass erste konkrete Massnahmen gesetzt werden sollen, damit in ein paar Jahren genügend Argumente vorhanden sind, um aus einem Provisorium ein Fixum zu machen. 

Bevor ich bereit bin, Provisorien zu befürworten, möchte ich zuerst die landesweite Schulbautenstrategie und die Umsetzung der vom Landtag beschlossenen Anträge aus dem Jahre 2012 diskutieren können. Zudem muss zuerst die Frage nach 5 oder 6 Jahre Primarschule beantwortet werden. Alles andere wäre das Pferd von hinten aufgezäumt.

Weshalb diese Schulbautenstrategie noch nicht vorliegt, kann ich nicht nachvollziehen, wurde doch den Ordensschwestern des Klosters St. Elisabeth - wie aus dem Schreiben an die Abgeordneten vom 22. Mai 2017 hervorgeht - am 7. Juli 2016 gesagt, dass dieser Bericht in Kürze von der Regierung verabschiedet werde. Nun ist bereits erneut ein Jahr vergangen, ohne dass diese Strategie von der Regierung verabschiedet wurde.