Mittwoch, 15. März 2023

Referendum Baugesetz 2

Mehr Vertrauen in die Menschen wäre gut

Leserbrief als Antwort auf einen Forumsbeitrag der Freien Liste veröffentlicht im Vaterland vom 15. März 2023

Die Fraktion der Freien Liste hat in einem Forumsbeitrag darauf hingewiesen, dass ich im Juni 17 im Landtag dem Abkommen von Paris zugestimmt hätte und fragt, ob ich weiterhin zum diesem Übereinkommen und meinen damaligen Worten stehen würde. Ja, das tu ich. Besonders stehe ich zu meiner damaligen Aussage: «Auch wenn unser prozentuale Anteil am weltweiten CO2-Ausstoss gegen Null tendiert und unsere Massnahmen keine grundlegenden positiven Auswirkungen auf den Einhalt der Klimaveränderung haben werden, zeigt Liechtenstein mit der Ratifizierung dieses Übereinkommens die Solidarität mit der internationalen Staatengemeinschaft […]» Darum geht es und um nichts anderes, denn alle unsere klimapolitischen Massnahmen werden keinen Einfluss aufs Klima haben, dafür sind wir zu klein und unbedeutend.

Die Freie Liste fragt mich auch nach meinen Lösungsvorschlägen zur Erreichung der Klimaziele.

1.) Der Bevölkerung vertrauen, dass sie das Richtige tut. Man muss die Menschen nicht mit Befehlen und Verboten überhäufen, sondern kann guten Gewissens auf ihren gesunden Menschenverstand und ihr Verantwortungsbewusstsein zählen. Und das haben sie, wie die Schlagzeile ‘Neuer Rekord: Zahl der geförderten PV-Anlagen schoss 2022 in die Höhe’, die im Volksblatt zu lesen war, belegt. Die Menschen müssen nicht bevormundet werden, wenn sie bereits freiwillig verantwortungsvoll handeln.

2.) Es gibt etliche Vorschriften und Verbote auf Landes- wie Gemeindeebene, welche den Ausbau von PV-Anlagen be- oder verhindern. Zuerst sollte man die Grundlagen für Investitionen in PV-Anlagen verbessern, bevor man den Menschen Vorschriften macht. Deshalb sind zuerst jene Einschränkungen aufzuheben, welche den Ausbau von Fotovoltaik in unserem Land behindern und einschränken.

Liechtenstein ist mit einer freiheitlichen Gesetzes- und Gesellschaftsordnung zu dem geworden, was es ist. Dabei sollten wir auch bleiben. Mehr Vertrauen in die Menschen dieses Landes würde auch der Freien Liste gut zu Gesicht stehen.

Freitag, 10. März 2023

Referendum Baugesetz

Luft- und Erdwärmepumpe Erhöhen Steuerschätzwert

Leserbrief veröffentlicht im Vaterland vom 10. März 2023

Die Regierung möchte ein Verbot von Öl- und Gasheizungen sowie eine Pflicht von Fotovoltaikanlagen auf Dächern einführen. Damit soll die Bevölkerung auch dazu gezwungen werden, dem Gas den Rücken zu kehren und ihre Häuser mit Luftwärmepumpen oder Erdwärmepumpen umzurüsten. Dass dies mit Investitionskosten verbunden ist, versteht sich von selbst. Was die Regierung bisher unerwähnt liess, ist, dass der Einbau einer Luftwärmepumpe oder einer Erdwärmepumpe eine Neubewertung des Steuerschätzwertes nach sich zieht. Kurz nach Einbau solcher Anlagen bekommen die jeweiligen Eigentümer einen Brief von der Steuerverwaltung, mit welchem ihnen mitgeteilt wird, dass deshalb das Einfamilienhaus pauschal 10'000 Franken höher eingeschätzt werde. Bei der Erdwärmepumpe wird der Steuerschätzwert sogar um pauschal 25'000 Franken angehoben. Das heisst: Als Dank für die Umrüstung wird der Steuerschätzwert der Immobilie erhöht und somit eine höhere Vermögenssteuer und damit eine höhere Steuerschuld auferlegt. Auch wenn die Anhebung der Steuerschuld überschaubar ist, ist sie doch ein bedenkliches Signal der Regierung an die Bevölkerung. Denn: Kein Wort darüber steht im Bericht und Antrag der Regierung; mit keinem Wort wurde die Bevölkerung darüber in Kenntnis gesetzt.

Auch die von der Regierung proklamierte Pflicht von Fotovoltaikanlagen auf Dächer ist davon nicht ausgenommen, da damit durch die Einspeisevergütungen zusätzlicher Erwerb einher geht. Unternehmen müssen diesen zusätzlichen Erwerb auch zusätzlich versteuern. Auch bei Privathaushalten besteht theoretisch die Möglichkeit, dass der zusätzliche Erwerb durch die Ertragssteuer zu einer höheren Steuerbelastung führen könnte.

Aus diesen und anderen Gründen ist es notwendig, dass das Volk über die Abänderung des Baugesetzes somit über diese geplante Einführung einer neuen Verbots- und Befehlskultur das letzte Wort hat. Ich habe mit den Arbeiten für dieses Referendum begonnen. Jede und jeder, der Interesse hat, mich hierbei zu unterstützen, kann sich über die Mailadresse referendumbaugesetz@gmail.com bei mir melden.

Freitag, 3. März 2023

Medienpolitik nach Schliessung des Volksblatts

Das Ende des Volksblatts ist einschneidend und demokratiegefährdend

Gastbeitrag für die letzte Ausgabe des Liechtensteiner Volksblatts vom 5. März 2023

Ab Montag ist die Medienlandschaft Liechtensteins nicht mehr das, was sie war. Heute erscheint das Volksblatt zum letzten Mal. Damit schliesst nicht nur ein privatwirtschaftliches Unternehmen seine Tore, sondern es endet auch ein Stück Geschichte unseres Landes. Gehörte es doch zur DNA Liechtensteins, zwei Tageszeitungen zu haben - eine schwarze und eine rote. Es war Teil unserer Identität.

Klar täuschte das Gefühl oft nicht, dass in beiden Zeitungen das gleiche zu lesen war, weshalb die Frage, ob zwei Zeitungen überhaupt notwendig seien, gerechtfertigt erschien. Hauptsächlich fanden sich in den Berichterstattungen über das kulturelle, gesellschaftliche, sportliche oder auch wirtschaftliche Leben unseres Landes im Volksblatt und Vaterland deckungsgleiche oder zumindest sehr ähnliche Berichte. Dem Eingesandt sei Dank. Und wäre es nur um diese Themenbereiche gegangen, hätte eine Tageszeitung schon lange ausgereicht. Doch darum geht es nicht - zumindest nicht ausschliesslich. Denn Tageszeitungen haben eine viel bedeutendere Aufgabe, als ‘nur’ zu berichten.

Viel zentraler sind die Kritik- und Kontrollfunktion der Massenmedien, welche auch als 4. Gewalt des Staates bezeichnet wird, sowie die Aufgabe, politisch zu informieren und einen Beitrag zur Meinungsbildung zu leisten. In Bezug auf diese Aufgaben von Medien und speziell auch von Tageszeitungen ist das Ende des Volksblatts einschneidend und demokratiegefährdend. Folgendes gilt es diesbezüglich zu bedenken:

1.) Wie zentral unsere Tageszeitungen für die politische Meinungsbildung der Bevölkerung sind, kann praktisch aus jeder Umfrage des Liechtenstein-Instituts entnommen werden. Die beiden Landeszeitungen sind nach den persönlichen Gesprächen die zweitwichtigste Informationsquelle im Vorfeld von Urnengängen. Die Informationen im Internet, welche überwiegend ebenfalls von Volksblatt und Vaterland zur Verfügung gestellt werden, folgen auf dem dritten Rang. Es steht somit ausser Frage, dass die Einstellung des Volkblatts inkl. ihrer Internetseite Auswirkungen auf die Meinungsbildung der Bevölkerung haben wird und es heute noch nicht abschätzbar ist, wie sich der Meinungsbildungsprozess der Bevölkerung verändern wird. Auch wenn Volksblatt und Vaterland inhaltlich keine reinen Parteizeitungen mehr waren und sind, so war bis heute ihre parteipolitische Tendenz erkennbar. Dies war auch gewollt und lässt sich auch aus den Umfragen des Liechtenstein-Instituts belegen. Oft war es so, dass FBP nahe Personen sich eher durch das Volksblatt und VU-Sympathisanten eher durch das Vaterland informierten. Dieses Grundmuster der liechtensteinischen Meinungsbildung gehört nun der Vergangenheit an.

2.) Verändern wird sich nicht nur die politische Information der Bevölkerung, sondern auch die Umsetzung der Kritik- und Kontrollfunktion der Massenmedien. Das neue Redaktionsstatut des Vaterlandes, mit welchem Ausgewogenheit und Unabhängigkeit zu den Grundsätzen der redaktionellen Arbeit gehören sollen, muss den Beweis zuerst erbringen, dass es mehr als ein Papiertiger ist. Unreflektierte und unkritische Zusammenfassungen von Berichten der Regierung sind mit Ausgewogenheit und Unabhängigkeit nicht in Einklang zu bringen. Eine Zeitung ist keine PR-Maschine von Regierenden - unabhängig der Parteizugehörigkeit. Recherchierte Berichte inkl. das zu Wort kommen lassen von kritischen, andersdenkenden Stimmen und erwähnen von Fakten, welche die Meinung des Autors bzw. der Autorin zuwiderlaufen, muss jetzt zur Tagesordnung gehören.

Keine Frage, mit dem Ende des Volksblatts geht Medienvielfalt verloren. Was die eine Zeitung verschweigt, kann bei der anderen die Hauptschlagzeile sein. Diese Medienvielfalt fällt weg und dies ist für die Demokratie unseres Landes eine grosse Gefahr. In Zukunft entscheidet eine vierköpfige Chefredaktion, was in Liechtenstein eine Schlagzeile wert ist bzw. was diskutiert werden soll und - was nicht unterschätzt werden darf - über was nicht berichtet wird.

Demokratiepolitisch ist nämlich nicht zu unterschätzen, dass im Tagesprintbereich die Macht, über was nicht berichtet wird, ab sofort bei einem Medium zentriert ist. Man kann auch in die eine oder andere Richtung Tendenziös sein, indem man über gewisse Dinge nicht berichtet bzw. sie verschweigt. Eine gegenseitige Kontrolle der Tagespresse untereinander gibt es nicht mehr. Sie wird fehlen. Auch dies eine ernstzunehmende Entwicklung.

Eine Umfrage von 2018 zu Medien und Medienförderung in Liechtenstein ergab, dass für über 80 Prozent der Bevölkerung die Informationen über die liechtensteinische Politik die Haupterwartung an die Medien ist. Mehr noch: Gerade die Kritik- und Kontrollfunktion ist für die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner von grösster Bedeutung. Wilfried Marxer zieht darin das Resümee: «Im Hinblick auf die Kontroll- und Kritikfunktion von Medien wird von den Befragten besonders stark die Objektivität und Neutralität von Berichten hervorgehoben. Mehr als 90 Prozent erachten dies als wichtig oder sehr wichtig. Aber auch die anderen Qualitätsmerkmale von Medien finden grosse Zustimmung: Aktualität, Recherche und Hintergrundinformationen wie auch die Funktion der Medien als vierte Gewalt.» Es dürfte unbestritten sein, dass das Ende des Volksblatts und die damit einher gehende Entwicklung des Medienplatzes Liechtenstein diesen Wünschen der Bevölkerung zuwiderlaufen.

Medienvielfalt ist das Fundament der Demokratie, gerade auch in direkten Demokratien wie wir eine sind. Umfragen des Liechtenstein-Instituts belegen auch, dass Radio L, 1FLTV oder Lie:Zeit dieses Defizit an Medienvielfalt nicht mindern werden können. Verlierer der Schliessung des Volksblatts ist somit die Demokratie unseres Landes. Genau deshalb ist die Politik nun gefordert und sie muss den Ergebnissen der Umfrage von 2018 Rechnung tragen.

An folgenden Punkten wird sie nicht umhinkommen:

1.) Im Landtag vertretenen Parteien muss verboten werden, sich direkt oder indirekt an Massenmedien zu beteiligen. Mandatare in Regierung und Landtag, Vorsteher, Gemeinderäte und Parteienvertreter muss es untersagt werden, in Führungsgremien von Medienunternehmen Einsitz zu nehmen.

2.) Die Medienförderung muss neu ausgerichtet werden. Objektivität, Neutralität und Ausgewogenheit müssen die Grundparameter sein, um Medienförderung zu erhalten. Der Medienkommission müssen neu Kontrollfunktionen übertragen werden. Die Gewährung von Medienförderung für den Online-Bereich ist zwingend und muss gesetzlich verankert werden.

3.) Es müssen Grundlagen geschaffen werden, dass wieder eine pluralistische Medienlandschaft im Printbereich entstehen kann. Ob ein privatwirtschaftliches Fundament mittels Erhöhung des Staatsbeitrages für die Medienförderung geschaffen oder ob ein staatlichen Medienunternehmen, in welches Radio L und 1FLTV integriert werden, gegründet werden soll, wie es die Freie Liste einst zur Diskussion stellte, ist ergebnisoffen zu prüfen.

4.) Die Förderung für journalistische Aus- und Weiterbildungen im In- und Ausland muss verstärkt werden.

Regierung und Landtag dürfen die Schliessung des Volksblatt nicht einfach als privatwirtschaftliche Entscheidung abtun. Däumchendrehen und Nichtstun werden nicht ausreichen. Die Politik ist der Demokratie unseres Landes verpflichtet, diese haben sie zu schützen und zu stärken - jetzt mehr denn je.