Sonntag, 24. Februar 2019

Neuausrichtung Geburtszulage

Entscheidungshoheit soll von Brüssel nach Vaduz zurückgeholt werden

Meine Antwort auf die LIEWO-Frage vom 24. Februar 2019

Mit dem Vorschlag zur Neuausrichtung der Geburtszulage wird gefordert, dass Geburtszulagen in Zukunft nicht mehr zwingend ins Ausland gezahlt werden müssen. Es wird vorgeschlagen, der Regierung den Auftrag zu geben, die Geburtszulage in den Anhang I der entsprechenden EU-Verordnung eintragen zu lassen, wodurch der Export ausgeschlossen werden könnte - jedoch nicht müsste. Ziel des Vorstosses ist es, Liechtenstein die alleinige Entscheidungshoheit in Bezug auf die Ausrichtung der Geburtszulage ins Ausland zurückzugeben. Eine solche Staatsvertragsänderung ist auch gemäss Regierung ein gangbarer Weg, der aber einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Eine Streichung der Auszahlung der Geburtszulage ins Ausland wäre nur mit einer Abänderung des Familienzulagengesetzes möglich, welche aber derzeit nicht zur Diskussion steht, da zuerst der Staatsvertrag angepasst werden müsste.

Persönlich begrüsse ich diesen Vorstoss. Wenn es schon einen Weg gibt, dass über solche Zahlungen ins Ausland in Vaduz und nicht in Brüssel entschieden werden kann, sollten wir ihn gehen. Eine endgültige Abschaffung gilt es dann aber genauestens zu prüfen. Dies hauptsächlich deshalb, da die Geburtszulage aus der Familienausgleichskasse (FAK) bezahlt wird, welche ausschliesslich von den Arbeitgebern gespiesen wird. Somit handelt es sich - im weiteren Sinn - um Gelder der Arbeitgeber, weshalb die Auswirkungen auf die Arbeitsmarktattraktivität vorab genauestens evaluiert werden sollten.

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