Rechtsstaat wird in Frage gestellt
Liechtenstein hat sich mit der Ratifizierung der UNO-Frauenrechtskonvention verpflichtet, regelmässig einen Länderbericht an den Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau einzureichen. Im Januar 2018 reichte Liechtenstein seinen fünften Länderbericht ein. 2018 reichte jedoch nicht nur die Regierung einen solchen Bericht ein, sondern zusätzlich wurden von privater Seite auch zwei sogenannte Schattenberichte an den zuständigen UNO-Ausschuss übermittelt.
Einer dieser Schattenbericht wurde vom Verein für Menschenrechte in Liechtenstein, dem Liechtensteiner Behinderten-Verband und von der Kommission für Gender und Diversity an der Universität Liechtenstein eingereicht. Ein weiterer Schattenbericht schrieb das Frauennetz Liechtenstein als Dachverband, das mit dem Verein Hoi Quote, der Infra, dem Verein Frauen in guter Verfassung und der Sektion Frauen des Liechtensteiner Arbeitnehmerverbandes einen solchen Bericht dem UNO-Ausschuss übermittelte.
Das Frauennetzwerk und der Verein für Menschenrechte haben ihre pauschalen Anschuldigungen zu konkretisieren und ihre Behauptungen zu belegen. Diese Vorwürfe und Unterstellungen pauschal so zu äussern, ohne darzulegen, wie man zu diesem Urteil gelangt, muss hinterfragt werden. Zu Ende gedacht bedeutet dies nämlich nichts anderes, als den Rechtsstaat unseres Landes in diesem Bereich in Frage zu stellen.
Das Amt für Auswärtige Angelegenheiten scheint diese Vorwürfe nicht zu teilen. Es schreibt zu den Schlussbemerkungen des UNO-Ausschusses:
Gewalt im Allgemeinen, aber besonders Häusliche Gewalt und Gewalt an Frauen und Kindern sind keine Kavaliersdelikte. Sie gehören ohne Abstriche gemäss gültiger Gesetzeslage verfolgt und geahndet. Die pauschalen Vorwürfe, welche im Bericht der Frauenorganisationen und in jenem des Vereins für Menschenrechte geäussert werden, sind von ihnen zu belegen. Mit diesen Vorwürfen wird unser Rechtsstaat in diesem Bereich in Frage gestellt, was ohne konkrete Angaben und ohne Darlegung von Beweisen, welche diese Vorwürfe rechtfertigen, so nicht geschehen darf. Sollten sie der Wahrheit entsprechen, haben rasch entsprechende Massnahmen eingeleitet und umgesetzt zu werden. Dann gehören diese Missstände sofort behoben, denn bei Häuslicher Gewalt und beim Kinderschutz darf es keine Abstriche geben.
Links zu den relevanten Berichten:
Bericht des Landes Liechtenstein an den UNO-Ausschuss
In den beiden im Juni 2018 eingereichten Schattenberichten wird unter anderem auf das Thema 'Häusliche Gewalt' und 'Gewalt gegen Frauen' eingegangen. Im Schattenbericht des Vereins für Menschenrechte kann hierzu nachgelesen werden:
Ein weiteres Thema, das im Schattenbericht des Frauennetzwerkes erwähnt wird, betrifft den Bereich Ehe und familiäre Beziehung (Marriage and family relations). Diesbezüglich schreibt das Frauennetzwerk:
"Die polizeilichen Interventionen zur Einleitung von Betretungsverboten oder Wegweisung der Täter im häuslichen Bereich sind abnehmend: trotz 19 Interventionen wurde nur eine Wegweisung ausgesprochen. Es wurde kein Betretungsverbot ausgesprochen. Inwieweit dies auf eine Abnahme der häuslichen Gewalt zurückzuführen ist, bleibt unklar. Es ist auch möglich, dass die Bereitschaft, dieses Instrument anzuwenden, bei der Polizei zurückgegangen ist."Das Frauennetz Liechtenstein schrieb in seinem Bericht zu diesem Thema:
"Betrachten wir die Statistik so fällt auf, dass seit 2014 kein Betretungsverbot für Männer ausgesprochen wurde. Ebenfalls zeigt die Statistik, dass seit 2013 die Wegweisungen drastische zurückgegangen sind. Im Jahr 2015 wurden null Wegweisungen ausgesprochen und 2016 eine einzige Wegweisung. Wir würden befürworten, dass die vorhandenen rechtlichen Instrumente entsprechende Anwendung finden."Mit diesen beiden Aussagen wird impliziert, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landespolizei nicht gewillt sein sollen, den Schutz der betroffenen Person von häuslicher Gewalt in den Mittelpunkt zu stellen. Während es der Verein für Menschenrechte noch als Möglichkeit ansieht, dass häusliche Gewalt stark am Abnehmen begriffen ist, wird zugleich jedoch suggeriert, dass das Problem auch bei der Polizei zu suchen sein könnte, welche nicht bereit sei, das Instrument des Betretungsverbotes anzuwenden. Das Frauennetz unterstellt ebenfalls, dass die vorhandenen rechtlichen Instrumente keine entsprechende Anwendung fänden. Indirekt wird damit unterstellt, dass das Gesetz nicht dementsprechend angewendet werde bzw. die Landespolizei es nicht umzusetzen gewillt sei.
Ein weiteres Thema, das im Schattenbericht des Frauennetzwerkes erwähnt wird, betrifft den Bereich Ehe und familiäre Beziehung (Marriage and family relations). Diesbezüglich schreibt das Frauennetzwerk:
"Obwohl die Gesetzgebung darauf abzielt, Kinder vor häuslicher Gewalt zu schützen, kommt Kindern in vielen Fällen häuslicher Gewalt nicht ausreichend Schutz zu. Sie leiden sehr unter der erlebten Gewalt, was unserer Erfahrung nach von den involvierten Fachstellen noch nicht ausreichend zur Kenntnis genommen wird. Unserer Meinung nach gilt es künftig besonders darauf zu achten (und zu überprüfen), dass die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Sorgerecht und Besuchsrecht berücksichtigt werden. Wir erleben sehr oft, dass den Rechten jenes Familienteiles, das Gewalt an Familienmitgliedern ausübt, Vorrang eingeräumt wird gegenüber dem Recht der Kinder auf Gewaltfreiheit."Des Weiteren schreibt das Frauennetz zu diesem Themenbereich:
"Die gemeinsame Obsorge als Regelfall wird auch in Fällen von häuslicher Gewalt von vielen FamilienrichterInnen als Status Quo aufrechterhalten. Mütter, die selbst von Gewalt betroffen sind, müssen also um die Abänderung des Sorgerechtes ansuchen. Gerichte benötigen für solche Anträge oft viel Zeit und es kommt regelmässig vor, dass gewalttätige Väter das Sorgerecht behalten. Dies steht in Gegensatz zu dem eingeführten Kindschaftsrecht, das die Vermeidung der Gefahr für das Kind, Übergriffe oder Gewalt selbst zu erleiden oder an wichtigen Bezugspersonen mitzuerleben, beinhaltet. Sogar in Fällen von kürzlich verübter Gewalt und in Fällen, in denen Betroffene noch in einer Schutzeinrichtung untergebracht sind, erhalten gewalttätige Väter in der Praxis schnell Besuchsrechte. Solche Regelungen zwingen von Gewalt betroffene Mütter dazu, mit den Tätern in Kontakt zu kommen respektive zu bleiben. Treffen im Rahmen des Besuchsrechts werden von Tätern oft dazu verwendet, weitere Gewalt gegenüber ihren Frauen und Kindern zu verüben."Abschliessend wird im Schattenbericht des Frauennetzwerkes erwähnt:
"Des Weiteren ist mit Besorgnis zu vermerken, dass die Bedürfnisse und Rechte von Kindern oftmals nicht berücksichtigt werden. Wenn Kinder zum Ausdruck bringen, dass sie sich vor ihrem Vater fürchten und sie ihn nicht sehen wollen, wird ihrem Wunsch oft keine Beachtung geschenkt. Es wird fast automatisch angenommen, dass die Mutter die Kinder negativ beeinflusse, um das Besuchsrecht des Vaters einzuschränken."Auch dies sind Vorwürfe, welcher einer Klärung bedürfen. Schliesslich wird mit diesen Ausführungen unterstellt, dass gegen das eingeführte Kindschaftsrecht gehandelt werde, dass im Rahmen von Besuchsrechten erneut Gewalt ausgeübt worden sei und Kinderwünschen oft keine Beachtung geschenkt werde, dass gewalttätige Väter das Sorgerecht erhalten würden und dass Täter mehr geschützt würden als Opfer. Somit sind es Vorwürfe, die so nicht stehen gelassen werden dürfen und einer konkreten Überprüfung bedürfen.
Das Frauennetzwerk und der Verein für Menschenrechte haben ihre pauschalen Anschuldigungen zu konkretisieren und ihre Behauptungen zu belegen. Diese Vorwürfe und Unterstellungen pauschal so zu äussern, ohne darzulegen, wie man zu diesem Urteil gelangt, muss hinterfragt werden. Zu Ende gedacht bedeutet dies nämlich nichts anderes, als den Rechtsstaat unseres Landes in diesem Bereich in Frage zu stellen.
Das Amt für Auswärtige Angelegenheiten scheint diese Vorwürfe nicht zu teilen. Es schreibt zu den Schlussbemerkungen des UNO-Ausschusses:
"Er [der UNO-Ausschuss] begrüsst die Reform des Kindschaftsrechts 2015, äussert aber Bedenken darüber, dass in manchen Fällen ein ausgewogener Obsorgeentscheid auf Kosten des Kindeswohls gefällt und der Ausübung häuslicher Gewalt nicht zur Genüge Rechnung getragen wird. Diese Einschätzung beruht auf dem zweiten Schattenbericht und konnte trotz ausdrücklicher Widerlegung durch die liechtensteinische Delegation während der Berichtsvorstellung nicht behoben werden."Somit gilt es zu untersuchen, ob die Anschuldigungen und Vorwürfe in den beiden Schattenberichten der Wahrheit entsprechen und sich auch so zutragen. Aus den Ausführungen in den beiden Schattenberichten muss geschlossen werden, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, sondern die geschilderten Missstände regelmässig stattfinden. Auch der UNO-Ausschuss fordert in seinen Schlussbemerkungen über unser Land "zu untersuchen, warum die Anzahl der vorsorglichen Wegweisungen und Betretungsverbote im Berichtszeitraum gesunken sind" und "zu gewährleisten, dass die Gerichte und Behörden des Vertragsstaates bei Entscheidungen über die Obsorge für Kinder das Problem der häuslichen Gewalt berücksichtigen."
Gewalt im Allgemeinen, aber besonders Häusliche Gewalt und Gewalt an Frauen und Kindern sind keine Kavaliersdelikte. Sie gehören ohne Abstriche gemäss gültiger Gesetzeslage verfolgt und geahndet. Die pauschalen Vorwürfe, welche im Bericht der Frauenorganisationen und in jenem des Vereins für Menschenrechte geäussert werden, sind von ihnen zu belegen. Mit diesen Vorwürfen wird unser Rechtsstaat in diesem Bereich in Frage gestellt, was ohne konkrete Angaben und ohne Darlegung von Beweisen, welche diese Vorwürfe rechtfertigen, so nicht geschehen darf. Sollten sie der Wahrheit entsprechen, haben rasch entsprechende Massnahmen eingeleitet und umgesetzt zu werden. Dann gehören diese Missstände sofort behoben, denn bei Häuslicher Gewalt und beim Kinderschutz darf es keine Abstriche geben.
Links zu den relevanten Berichten:
Bericht des Landes Liechtenstein an den UNO-Ausschuss