Donnerstag, 31. Oktober 2024

Privatisierung von Radio Liechtenstein

Radio L: Ohne private Investoren keine Privatisierung

Antwort auf die LIEWO-Frage vom 3. November 2024

Die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner möchten, dass es auch in Zukunft ein Radio gibt, für welches aber weniger an Steuergelder aufgewendet werden müssen. Dies hat die Nachwahlbefragung ergeben und dies muss nun das oberste Ziel allen Handelns sein.

Den Liechtensteinischen Rundfunk und somit Radio Liechtenstein in eine private Trägerschaft zu überführen, bedingt aber, dass von privater Seite überhaupt Interesse vorhanden ist, Radio Liechtenstein zu übernehmen bzw. die Reste des Unternehmens zu kaufen. Bis heute hat sich (zumindest soweit bekannt) niemand gemeldet, der ein ernsthaftes Interesse an einer Übernahme von Radio Liechtenstein hat.

Die Privatisierung von Radio Liechtenstein kann jedoch nur umgesetzt werden, wenn es Interessenten gibt, die Radio Liechtenstein auf privater Basis weiterführen möchten. Deshalb müssen als Erstes Anstrengungen unternommen werden, private Investoren zu finden. Es wurde im Rahmen des Abstimmungskampfes nicht diskutiert, was sein sollte, wenn sich keine privaten Investoren finden lassen. Dann wird auch eine Privatisierung nicht umsetzbar sein. Und dann? Darauf gaben auch die Initianten der DPL nie eine Antwort.

Sollten Interessenten gefunden werden, müssen mit ihnen Gespräche geführt werden. Diesbezüglich gilt es auch zu klären, in welcher Struktur bzw. Rechtsform Radio Liechtenstein weitergeführt wird. Soll Radio Liechtenstein ausschliesslich privat geführt werden oder wäre eine Public-Private-Partnership zielführender? Investoren werden hierzu sicherlich auch Vorstellungen haben und Bedingungen vorgeben und ein Mitspracherecht einfordern, schliesslich werden sich die finanziellen Aufwendungen, welche sie stemmen müssen, kein Pappenstiel sein.

Mittwoch, 9. Oktober 2024

Forumsbeitrag zur Volksabstimmung Radio L

Die DPL-Initiative gefährdet unsere Demokratie

Standpunkt zur bevorstehenden Volksabstimmung betreffend Radio L 

Diese Woche erhalten Sie die Abstimmungsunterlagen für die Volksabstimmung in Bezug auf die Aufhebung des Gesetzes über den ‘Liechtensteinischen Rundfunk’. Was so unspektakulär tönt, hat Sprengkraft, geht es doch damit auch um die Ausgestaltung des Medienplatzes Liechtenstein.

Kein Zweifel: 4 Mio. Franken jährlicher Staatsbeitrag sind viel. Man darf zu Recht die Frage nach dem Verhältnis von Kosten und Nutzen stellen. Man darf dabei aber nicht ausser Acht lassen, dass dieser jährliche Staatsbeitrag auf vier Jahre und somit befristet gesprochen wurde. Für mich steht ausser Frage, dass dieser Betrag in vier Jahren reduziert werden muss.

Aktuell ist dieser Betrag jedoch notwendig, um Radio L auf die Zukunft hin auszurichten. Wir alle wollen, dass Radio L neben Musik ein qualitativ hochstehendes Programm anbietet und einen Journalismus betreibt, der von Recherchen und Eigenproduktionen gekennzeichnet sowie themenbestimmend ist. Dies bot die Redaktion des Radios bereits in der Vergangenheit, in letzter Zeit jedoch nicht. Es sind jüngst Massnahmen eingeleitet und Strukturen geschaffen worden, um unser Radio wieder dorthin zu führen, wo es einmal war. Nun gilt es hierfür die finanzielle Grundlage zu schaffen, weshalb für mich der aktuelle jährliche Staatsbeitrag einer Anschubfinanzierung gleichkommt. Wenn das Programm wieder besser ist, werden die Hörerzahlen wieder zunehmen, dann sind auch wieder mehr Unternehmen gewillt, unser Radio als Werbeplattform zu nutzen und dann erhöhen sich auch wieder die Einnahmen, womit der Staatsbeitrag wieder gesenkt werden kann. Ein Kreislauf.

Unserem Radio kommt dann wieder eine wichtige Stellung in Bezug auf die Demokratie unseres Landes zu. Diese Stellung ist notwendig, damit Liechtenstein neben einer Tageszeitung und einem TV-Kanal eine weitere tägliche Informationsquelle hat. Gerade in einem Land mit Volksabstimmungen ist ein diversifizierter Medienplatz von grundlegender Bedeutung. Diesen stellen wir in Frage, wenn wir Ja zu dieser Initiative sagen, da ein Weiterbetrieb auf privater Grundlage alles andere als gesichert ist. Die Chance, dass Radio L bei Annahme der Initiative verstummt, sind viel höher, als dass es auf privater Basis weitersendet. Und übrigens: ohne Staatsbeitrag in Millionenhöhe wird auch ein privater Radiosender nicht existieren können.

Die FBP bittet sie, an dieser Abstimmung teilzunehmen und diese Initiative abzulehnen. Geben wir dem Radio diese neue Startmöglichkeit. Unsere Informationslandschaft und besonders eine funktionierende (direkte) Demokratie sollten uns dies Wert sein.



Dienstag, 8. Oktober 2024

Erhöhung Anzahl Unterschriften für Volksentscheide

Das Volk ist nicht lästig


Standpunkt auf der Seite ‚FBP-Blickwinkel‘ im Liechtensteiner Vaterland vom 8. Oktober 2024 zur Erhöhung der Unterschriftenanzahl für Initiativen und Referenden

Die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner haben dieses Jahr überdurchschnittlich von ihrem verfassungsmässigen Recht, ein Referendum oder eine Initiative zu lancieren, Gebrauch gemacht. Sechs Volksabstimmungen fanden dieses Jahr bereits statt, mindestens zwei weitere stehen bevor. Im Vergleich dazu: 2023 war es eine Volksabstimmung, 2022 waren es deren zwei. Die Jahre davor schwankte die Zahl zwischen null und drei Urnengängen.

Diese überproportional hohe Anzahl an Volksbegehren im Jahr 2024 wird aktuell dazu verwendet, eine Erhöhung der Anzahl Unterschriften, welche für ein Referendum oder eine Initiative gesammelt werden müssen, in den Raum zu stellen. In Liechtenstein werden für ein Referendum 1000 Unterschriften benötigt, für eine Verfassungsinitiative sind es deren 1500. Dies bedeutet, dass knapp fünf Prozent der Stimmberechtigten ein Referendum und etwas mehr als sieben Prozent der Stimmberechtigten eine Verfassungsinitiative unterschreiben müssen, damit sie zustande kommen. Von Bedeutung hierbei ist, dass bei einem Referendum die Unterschriften innerhalb eines Monats und bei einer Verfassungsinitiative innerhalb von sechs Wochen gesammelt werden müssen.

In der Schweiz gibt es durchschnittlich 5‘567‘120 Mio. Stimmberechtigte. Für ein Referendum werden 50‘000 Unterschriften benötigt. Dies sind 0.8 Prozent der Stimmberechtigten. In der Schweiz hat man nicht einen Monat Zeit, um die Unterschriften für ein Referendum zu sammeln, sondern 100 Tage, also mehr als drei Monate. Für eine Verfassungsinitiative werden 100‘000 Unterschriften benötigt, also weniger als zwei Prozent der Stimmberechtigten. 18 Monate hat man in der Schweiz Zeit, um für eine Verfassungsinitiative die notwendige Anzahl Unterschriften zu sammeln. Also massiv mehr als jene sechs Wochen, die bei uns als Frist gelten.

Der Vergleich zur Schweiz zeigt auf, dass in Liechtenstein die Hürden für ein Referendum oder eine Initiative weitaus höher sind als bei unseren Nachbarn. Nur weil die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner dieses Jahr rege von ihrem verfassungsmässigen Recht Gebrauch gemacht haben ist es nicht angezeigt, Referenden und Initiativen durch eine Anhebung der Unterschriftenzahl zu erschweren und damit Volksrechte abzubauen. Das Volk ist nicht lästig, wenn es seine verfassungsmässigen Rechte wahrnimmt; das Volk ist der Souverän. Deshalb ist ein Abbau an Volksrechten nicht zielführend.

Dienstag, 24. September 2024

Ansprache anlässlich des FBP-Parteitags vom 24.9.24

Wieder näher an die Menschen


Ansprache anlässlich des FBP-Parteitages vom 24. September 2024

Vor ein paar Wochen war es für mich noch fern jeder Vorstellungskraft, dass ich im September vor den Parteitag unserer Bürgerpartei treten werde, um mich für das Amt des Präsidenten der FBP zu bewerben. Obwohl mein Interesse an Politik und an unserer Partei nie nachgelassen hat, war für mich ein erneutes aktives Engagement für die FBP kein Thema.

Mit der Anfrage der Findungskommission musste ich drei Mal leer schlucken. Mir sind sofort einige Gründe eingefallen, weshalb ich dieses Amt nicht nochmals übernehmen sollte. Doch wenn die Partei mit einer solchen Anfrage an einen herantritt, gebührt es für mich auch der Anstand, dass man sich damit befasst. Ich versprach Ihnen, darüber nachzudenken, bat aber auch um eine lange Überlegungszeit von ein paar Wochen. Ich wollte sowohl vom Kopf her als auch vom Gefühl her zu 100 % sicher sein, dass ich die für mich richtige Entscheidung treffe. Und ich wusste, dass das Zeit benötigt.

Ich bekam diese Zeit und so begann eine Phase des Nachdenkens und vieler Gespräche. Ich habe bewusst das Gespräch mit verschiedenen ehemaligen politischen Weggefährten gesucht und natürlich auch mehrfach mit den derzeitigen Führungspersönlichkeiten der FBP inkl. dem Regierungsteam gesprochen. Und nach einem letzten mehrstündigen Gespräch mit dem gesamten Regierungsteam gab ich grünes Licht und sagte zu, weil ich dann mit gutem Gewissen und zu 100 % überzeugt sagen konnte, dass ich diese Arbeit und dieses Engagement nochmals auf mich nehmen möchte.

Nun stehe ich hier und bewerbe mich erneut für ein Amt, das ich zwischen 2009 und 2013 bereits innehatte. Ich weiss also, was mich erwartet und was auf mich zukommt. Ich hoffe, euer Vertrauen zu erhalten und danke euch vorab schon für eure Unterstützung.

Die FBP ist eine Volkspartei, die FBP ist keine ideologisch ausgerichtete Partei. Es liegt deshalb in der Natur der Sache, dass verschiedene ideologische Ausrichtungen und damit auch unterschiedliche Meinungen und Ansichten unter dem Dach FBP Platz haben und auch vorhanden sind. Unterschiedliche Positionen sollten wir nicht als Störfall, sondern als Bereicherung ansehen. Ich habe unterschiedliche Positionen immer schon als Chance gesehen, weil unterschiedliche Ansichten zu Kompromissen und somit zu den besten Lösungen führen.

Bedingung dafür ist jedoch Kompromissbereitschaft und offene interne Kommunikation. Das möchte ich zur DNA der FBP machen. Die drei Gremien Präsidium, FBP-Regierungsmitglieder und Fraktion sollen sich mit den Themen auseinandersetzen, diskutieren, aufeinander hören und versuchen, die verschiedenen Ansichten in einen Kompromiss zu giessen, um gemeinsam und geschlossen nach aussen auftreten zu können.

Darüber hinaus soll der interne Kommunikations- und Diskussionsprozess gestärkt werden. Der Landesvorstand, als zweithöchstes Gremium der Partei, soll zu einer Diskussionsplattform werden, mit welcher er sich vor der eigentlichen Entscheidungsfindung in Regierung und Landtag mit politisch bedeutenden Themen auseinandersetzen kann. Auch die Partei soll in Zukunft wieder vermehrt öffentliche Veranstaltungen durchführen, bei welchen für die Menschen oder für die Entwicklung unseres Land bedeutende Themen von allen Seiten beleuchtet werden und darüber diskutiert wird.

Genau das soll unsere Stärke und das interne Vorgehen bei den zentralen politischen Themen sein. Die drei Buchstaben FBP sollen über den einzelnen Personen stehen, welche die drei Buchstaben mit Leben füllen. Die Bürgerpartei, unsere FBP soll als landesweite politische Gemeinschaft wahrgenommen werden, die sich für die Menschen und für das Land einsetzt und sich mit den drängendsten Themen befasst und sich mit ihnen auseinandersetzt, um sie einer Lösung zuzuführen. Und wichtig dabei ist, dass die FBP auch in Zukunft zu ihren historischen Wurzeln steht.

Sie ist eine staatstragende Partei in der Mitte des politischen Spektrums, fussend auf dem verfassungsmässigen Dualismus von Fürst und Volk, mit Schwerpunkten in Wirtschafts- Bildungs-, Familien- und Gesellschaftspolitik, mit höchster Verantwortung für die finanzpolitische Stabilität sowie Sicherheit nach innen und ohne Abstriche bei der Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit. Dafür ist die FBP bekannt, dafür wird sie geschätzt und dafür soll sie auch in Zukunft stehen.

Die FBP soll eine Partei mit klaren Positionen und Vorstellungen sein, die fassbar ist und von welcher die Menschen unseres Landes erfahren und wissen wofür sie steht, wofür sie sich stark macht und im Umkehrschluss aber auch was sie ablehnt und was sie nicht unterstützt.

Für mich von grösster Bedeutung sind diesbezüglich die Menschen unseres Landes. Ich konnte die letzten drei Jahre die Politik der Regierung und des Landtages von aussen betrachten. Und ich habe je länger diese Legislatur dauerte das Gefühl bekommen, dass teilweise die Menschen eine untergeordnete Bedeutung geniessen.

Es beschlich mich in den letzten knapp vier Jahren immer wieder das Gefühl, dass Liechtenstein wie ein Unternehmen regiert bzw. geführt wird. Dieses Gefühl hatte ich gerade bei Regierungschef Daniel Risch, der aus meiner Perspektive den Bedürfnissen, Sorgen und Nöten der Menschen zu wenig Bedeutung zukommen liess.

Es wurde zu wenig darauf geachtet, welche Auswirkungen politische Entscheide auf die Menschen haben. Die Erhöhung der Lebenshaltungskosten und die damit einher gehenden Ängste von Teilen des Mittelstandes abzurutschen und von Teilen des unteren Mittelstandes, Sozialhilfe beantragen zu müssen, wurden zu wenig berücksichtig. Der Anstieg der Sozialausgaben muss Gründe haben. Der Erfolg der DPL oder die Neugründungen von politischen Gruppierungen bzw. Protestbewegungen inkl. deren Zulauf fussen grösstenteils doch darauf, dass sich die Menschen von den politischen Vertretern nicht abgeholt oder genügend ernstgenommen fühlen.

Wir müssen wieder mehr für die Menschen da sein, auf sie zugehen, mit ihnen in einen Dialog treten, ihnen unsere Entscheide erläutern und ihre Probleme, Sorgen und Ängste ernst nehmen und sie in unsere Politik einfliessen lassen. Wir müssen jene Probleme ansprechen und lösen, die aus der Sicht der Menschen da sind. Das wird von der Politik erwartet und das auch zu Recht.

Und in Anlehnung an dieses Vorhaben freut es mich, euch den Wahlslogan der FBP für die Landtagswahlen 2025 vorstellen zu dürfen. Er lautet: Für Euch. Für’s Land.

Die Politik muss für Land und Leute da sein - für beide gleichwertig, also für Euch und für’s Land. Das ist nicht nur der Hauptwunsch, den die FBP-Mitglieder bei der parteiinternen Umfrage zum Ausdruck gebracht haben, sondern das soll auch unser Versprechen, das Versprechen der FBP an die Wählerinnen und Wähler sein. Wir werden wieder näher an die Menschen rücken.

Heute auf den Tag genau in drei Monaten ist Weihnachten. Nach den Weihnachtsferien sind es noch zwei Wochen, bis die Briefwahl beginnt. Keine Frage: Die Übernahme des Amtes des FBP-Präsidenten so kurz vor den Landtagswahlen ist eine Herausforderung, welcher ich mit grösstem Respekt entgegentrete. Doch es zeigt mir auch, dass wir nun jeden Tag nutzen müssen, um die Liechtensteinerinnen und Liechtenstein von unseren Vorteilen und somit von einer Wahl der FBP zu überzeugen. Es muss unser aller Ziel sein, dass die FBP am 9. Februar 2025 als stärkste Partei aus den Wahlen hervorgeht.

Dies umso mehr als ich überzeugt bin, dass in den gegenwärtigen - speziell in Europa - unsicheren Zeiten politische Erfahrung von unschätzbarem Wert ist. Erfahrung in Regierung und Landtag hat das FBP-Kandidatenteam weit mehr als jenes der politischen Konkurrenz. Gerade diese Regierungserfahrung, welche Ernst Walch als ehemaliger Aussenminister und Sabine Monauni als aktuelle Regierungschef-Stellvertreterin mitbringen, ist für die Entwicklung unseres Landes in den nächsten Jahren von unschätzbarem Wert. Darüber hinaus kann Daniel Oehry acht Jahre Landtagserfahrung inkl. Fraktionssprecher und Erfahrungen aus dem Gemeinderat in Eschen einbringen.

Die politische Erfahrung des FBP-Regierungsteams bedeutet, dass die Wählerinnen und Wähler bei uns wissen, was sie bekommen. Wir garantieren Know-how, Kontinuität, Qualität, und Erfahrung. Wir leben aktuell in Europa in unsicheren Zeiten. Krieg, Inflation, Erhöhung der Lebenshaltungskosten, wirtschaftliche Stagnation bis Rezession, immer stärker werdende politische Ränder - rechts wie links - und die damit einher gehende nahezu Unregierbarkeit von ganzen Ländern oder Regionen sind nur ein paar Stichworte, zu den unsicheren Zeiten, in denen wir aktuell leben. Um unser Land ruhig und besonnen durch diese Zeit zu führen, sind politische Erfahrung und Know-how unschätzbar wichtige Werte.

Mit dem FBP-Zettel kauft niemand die Katze im Sack, man weiss für was Ernst, Sabine und Daniel stehen. Man weiss, was sie können, man weiss was sie zu leisten im Stande sind. Bei der VU wissen wir nicht, für was diese drei Personen stehen und was wir sachpolitisch von ihnen erwarten dürfen. Das VU-Regierungsteam ist eine Büchse der Pandora, grösstenteils ohne politische Vergangenheit. Wir können es uns in der gegenwärtigen unsicheren internationalen Situation doch nicht leisten, die Regierung mehrheitlich mit politischer Unerfahrenheit zu bestücken. Das wäre aus meiner Sicht fahrlässig.

Ich bin sicher, dass die Wählerinnen und Wähler diese politische Erfahrung unseres Regierungsteams nicht nur als Chance, sondern auch als grossen Vorteil für unser Land und für die Menschen, die Bevölkerung sehen und dies in ihre Wahlentscheidung einfliessen lassen. Und deshalb bin ich überzeugt, dass die FBP als stärkste Partei aus den Wahlen hervorgehen wird.

Wir streben die Mehrheit an, wir möchten, dass nach den Landtagswahlen eine Regierung gebildet wird, welche von der FBP geführt wird, welcher Ernst Walch als Regierungschef vorsteht und welcher Sabine Monauni und Daniel Oehry als Regierungsräte angehören.

Ich rufe euch auf, zusammenzustehen und mit dem FBP-Regierungskandidatenteam, mit den FBP-Landtagskandidatinnen und Kandidaten und mit dem FBP-Präsidium gemeinsam alles dafür zu tun, damit die FBP ihr Ziel erreicht. Ohne euch geht es nicht. Es geht nur mit eurer Hilfe und mit eurer Unterstützung. Alle in der Partei und besonders die Kandidatinnen und Kandidaten zählen auf euch. Lasst uns gemeinsam diesen kurzen, aber intensiven Weg beschreiten und am 9. Februar 2025 die Mehrheit erringen. Ich bin überzeugt, dass uns dies gelingen wird. Herzlichen Dank für euer Engagement und eueren Einsatz.


Nun liegt es an euch, ob ich zum zweiten Mal das Amt des Präsidenten der FBP übernehmen soll. Ich gebe euch mein Wort, dass ich nochmals alles in meiner Kraft stehende und mit dem von mir bekannten Engagement tue, um die FBP erfolgreich in die Zukunft zu führen - bis zum 9. Februar 2025 und darüber hinaus. Ich verspreche euch, dass ich das Wohl der Partei in den Mittelpunkt meiner Tätigkeit stellen werde. Ich bitte euch um eure Stimme und euer Vertrauen und danke euch vorab um eure Unterstützung.

Mittwoch, 15. März 2023

Referendum Baugesetz 2

Mehr Vertrauen in die Menschen wäre gut

Leserbrief als Antwort auf einen Forumsbeitrag der Freien Liste veröffentlicht im Vaterland vom 15. März 2023

Die Fraktion der Freien Liste hat in einem Forumsbeitrag darauf hingewiesen, dass ich im Juni 17 im Landtag dem Abkommen von Paris zugestimmt hätte und fragt, ob ich weiterhin zum diesem Übereinkommen und meinen damaligen Worten stehen würde. Ja, das tu ich. Besonders stehe ich zu meiner damaligen Aussage: «Auch wenn unser prozentuale Anteil am weltweiten CO2-Ausstoss gegen Null tendiert und unsere Massnahmen keine grundlegenden positiven Auswirkungen auf den Einhalt der Klimaveränderung haben werden, zeigt Liechtenstein mit der Ratifizierung dieses Übereinkommens die Solidarität mit der internationalen Staatengemeinschaft […]» Darum geht es und um nichts anderes, denn alle unsere klimapolitischen Massnahmen werden keinen Einfluss aufs Klima haben, dafür sind wir zu klein und unbedeutend.

Die Freie Liste fragt mich auch nach meinen Lösungsvorschlägen zur Erreichung der Klimaziele.

1.) Der Bevölkerung vertrauen, dass sie das Richtige tut. Man muss die Menschen nicht mit Befehlen und Verboten überhäufen, sondern kann guten Gewissens auf ihren gesunden Menschenverstand und ihr Verantwortungsbewusstsein zählen. Und das haben sie, wie die Schlagzeile ‘Neuer Rekord: Zahl der geförderten PV-Anlagen schoss 2022 in die Höhe’, die im Volksblatt zu lesen war, belegt. Die Menschen müssen nicht bevormundet werden, wenn sie bereits freiwillig verantwortungsvoll handeln.

2.) Es gibt etliche Vorschriften und Verbote auf Landes- wie Gemeindeebene, welche den Ausbau von PV-Anlagen be- oder verhindern. Zuerst sollte man die Grundlagen für Investitionen in PV-Anlagen verbessern, bevor man den Menschen Vorschriften macht. Deshalb sind zuerst jene Einschränkungen aufzuheben, welche den Ausbau von Fotovoltaik in unserem Land behindern und einschränken.

Liechtenstein ist mit einer freiheitlichen Gesetzes- und Gesellschaftsordnung zu dem geworden, was es ist. Dabei sollten wir auch bleiben. Mehr Vertrauen in die Menschen dieses Landes würde auch der Freien Liste gut zu Gesicht stehen.

Freitag, 10. März 2023

Referendum Baugesetz

Luft- und Erdwärmepumpe Erhöhen Steuerschätzwert

Leserbrief veröffentlicht im Vaterland vom 10. März 2023

Die Regierung möchte ein Verbot von Öl- und Gasheizungen sowie eine Pflicht von Fotovoltaikanlagen auf Dächern einführen. Damit soll die Bevölkerung auch dazu gezwungen werden, dem Gas den Rücken zu kehren und ihre Häuser mit Luftwärmepumpen oder Erdwärmepumpen umzurüsten. Dass dies mit Investitionskosten verbunden ist, versteht sich von selbst. Was die Regierung bisher unerwähnt liess, ist, dass der Einbau einer Luftwärmepumpe oder einer Erdwärmepumpe eine Neubewertung des Steuerschätzwertes nach sich zieht. Kurz nach Einbau solcher Anlagen bekommen die jeweiligen Eigentümer einen Brief von der Steuerverwaltung, mit welchem ihnen mitgeteilt wird, dass deshalb das Einfamilienhaus pauschal 10'000 Franken höher eingeschätzt werde. Bei der Erdwärmepumpe wird der Steuerschätzwert sogar um pauschal 25'000 Franken angehoben. Das heisst: Als Dank für die Umrüstung wird der Steuerschätzwert der Immobilie erhöht und somit eine höhere Vermögenssteuer und damit eine höhere Steuerschuld auferlegt. Auch wenn die Anhebung der Steuerschuld überschaubar ist, ist sie doch ein bedenkliches Signal der Regierung an die Bevölkerung. Denn: Kein Wort darüber steht im Bericht und Antrag der Regierung; mit keinem Wort wurde die Bevölkerung darüber in Kenntnis gesetzt.

Auch die von der Regierung proklamierte Pflicht von Fotovoltaikanlagen auf Dächer ist davon nicht ausgenommen, da damit durch die Einspeisevergütungen zusätzlicher Erwerb einher geht. Unternehmen müssen diesen zusätzlichen Erwerb auch zusätzlich versteuern. Auch bei Privathaushalten besteht theoretisch die Möglichkeit, dass der zusätzliche Erwerb durch die Ertragssteuer zu einer höheren Steuerbelastung führen könnte.

Aus diesen und anderen Gründen ist es notwendig, dass das Volk über die Abänderung des Baugesetzes somit über diese geplante Einführung einer neuen Verbots- und Befehlskultur das letzte Wort hat. Ich habe mit den Arbeiten für dieses Referendum begonnen. Jede und jeder, der Interesse hat, mich hierbei zu unterstützen, kann sich über die Mailadresse referendumbaugesetz@gmail.com bei mir melden.

Freitag, 3. März 2023

Medienpolitik nach Schliessung des Volksblatts

Das Ende des Volksblatts ist einschneidend und demokratiegefährdend

Gastbeitrag für die letzte Ausgabe des Liechtensteiner Volksblatts vom 5. März 2023

Ab Montag ist die Medienlandschaft Liechtensteins nicht mehr das, was sie war. Heute erscheint das Volksblatt zum letzten Mal. Damit schliesst nicht nur ein privatwirtschaftliches Unternehmen seine Tore, sondern es endet auch ein Stück Geschichte unseres Landes. Gehörte es doch zur DNA Liechtensteins, zwei Tageszeitungen zu haben - eine schwarze und eine rote. Es war Teil unserer Identität.

Klar täuschte das Gefühl oft nicht, dass in beiden Zeitungen das gleiche zu lesen war, weshalb die Frage, ob zwei Zeitungen überhaupt notwendig seien, gerechtfertigt erschien. Hauptsächlich fanden sich in den Berichterstattungen über das kulturelle, gesellschaftliche, sportliche oder auch wirtschaftliche Leben unseres Landes im Volksblatt und Vaterland deckungsgleiche oder zumindest sehr ähnliche Berichte. Dem Eingesandt sei Dank. Und wäre es nur um diese Themenbereiche gegangen, hätte eine Tageszeitung schon lange ausgereicht. Doch darum geht es nicht - zumindest nicht ausschliesslich. Denn Tageszeitungen haben eine viel bedeutendere Aufgabe, als ‘nur’ zu berichten.

Viel zentraler sind die Kritik- und Kontrollfunktion der Massenmedien, welche auch als 4. Gewalt des Staates bezeichnet wird, sowie die Aufgabe, politisch zu informieren und einen Beitrag zur Meinungsbildung zu leisten. In Bezug auf diese Aufgaben von Medien und speziell auch von Tageszeitungen ist das Ende des Volksblatts einschneidend und demokratiegefährdend. Folgendes gilt es diesbezüglich zu bedenken:

1.) Wie zentral unsere Tageszeitungen für die politische Meinungsbildung der Bevölkerung sind, kann praktisch aus jeder Umfrage des Liechtenstein-Instituts entnommen werden. Die beiden Landeszeitungen sind nach den persönlichen Gesprächen die zweitwichtigste Informationsquelle im Vorfeld von Urnengängen. Die Informationen im Internet, welche überwiegend ebenfalls von Volksblatt und Vaterland zur Verfügung gestellt werden, folgen auf dem dritten Rang. Es steht somit ausser Frage, dass die Einstellung des Volkblatts inkl. ihrer Internetseite Auswirkungen auf die Meinungsbildung der Bevölkerung haben wird und es heute noch nicht abschätzbar ist, wie sich der Meinungsbildungsprozess der Bevölkerung verändern wird. Auch wenn Volksblatt und Vaterland inhaltlich keine reinen Parteizeitungen mehr waren und sind, so war bis heute ihre parteipolitische Tendenz erkennbar. Dies war auch gewollt und lässt sich auch aus den Umfragen des Liechtenstein-Instituts belegen. Oft war es so, dass FBP nahe Personen sich eher durch das Volksblatt und VU-Sympathisanten eher durch das Vaterland informierten. Dieses Grundmuster der liechtensteinischen Meinungsbildung gehört nun der Vergangenheit an.

2.) Verändern wird sich nicht nur die politische Information der Bevölkerung, sondern auch die Umsetzung der Kritik- und Kontrollfunktion der Massenmedien. Das neue Redaktionsstatut des Vaterlandes, mit welchem Ausgewogenheit und Unabhängigkeit zu den Grundsätzen der redaktionellen Arbeit gehören sollen, muss den Beweis zuerst erbringen, dass es mehr als ein Papiertiger ist. Unreflektierte und unkritische Zusammenfassungen von Berichten der Regierung sind mit Ausgewogenheit und Unabhängigkeit nicht in Einklang zu bringen. Eine Zeitung ist keine PR-Maschine von Regierenden - unabhängig der Parteizugehörigkeit. Recherchierte Berichte inkl. das zu Wort kommen lassen von kritischen, andersdenkenden Stimmen und erwähnen von Fakten, welche die Meinung des Autors bzw. der Autorin zuwiderlaufen, muss jetzt zur Tagesordnung gehören.

Keine Frage, mit dem Ende des Volksblatts geht Medienvielfalt verloren. Was die eine Zeitung verschweigt, kann bei der anderen die Hauptschlagzeile sein. Diese Medienvielfalt fällt weg und dies ist für die Demokratie unseres Landes eine grosse Gefahr. In Zukunft entscheidet eine vierköpfige Chefredaktion, was in Liechtenstein eine Schlagzeile wert ist bzw. was diskutiert werden soll und - was nicht unterschätzt werden darf - über was nicht berichtet wird.

Demokratiepolitisch ist nämlich nicht zu unterschätzen, dass im Tagesprintbereich die Macht, über was nicht berichtet wird, ab sofort bei einem Medium zentriert ist. Man kann auch in die eine oder andere Richtung Tendenziös sein, indem man über gewisse Dinge nicht berichtet bzw. sie verschweigt. Eine gegenseitige Kontrolle der Tagespresse untereinander gibt es nicht mehr. Sie wird fehlen. Auch dies eine ernstzunehmende Entwicklung.

Eine Umfrage von 2018 zu Medien und Medienförderung in Liechtenstein ergab, dass für über 80 Prozent der Bevölkerung die Informationen über die liechtensteinische Politik die Haupterwartung an die Medien ist. Mehr noch: Gerade die Kritik- und Kontrollfunktion ist für die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner von grösster Bedeutung. Wilfried Marxer zieht darin das Resümee: «Im Hinblick auf die Kontroll- und Kritikfunktion von Medien wird von den Befragten besonders stark die Objektivität und Neutralität von Berichten hervorgehoben. Mehr als 90 Prozent erachten dies als wichtig oder sehr wichtig. Aber auch die anderen Qualitätsmerkmale von Medien finden grosse Zustimmung: Aktualität, Recherche und Hintergrundinformationen wie auch die Funktion der Medien als vierte Gewalt.» Es dürfte unbestritten sein, dass das Ende des Volksblatts und die damit einher gehende Entwicklung des Medienplatzes Liechtenstein diesen Wünschen der Bevölkerung zuwiderlaufen.

Medienvielfalt ist das Fundament der Demokratie, gerade auch in direkten Demokratien wie wir eine sind. Umfragen des Liechtenstein-Instituts belegen auch, dass Radio L, 1FLTV oder Lie:Zeit dieses Defizit an Medienvielfalt nicht mindern werden können. Verlierer der Schliessung des Volksblatts ist somit die Demokratie unseres Landes. Genau deshalb ist die Politik nun gefordert und sie muss den Ergebnissen der Umfrage von 2018 Rechnung tragen.

An folgenden Punkten wird sie nicht umhinkommen:

1.) Im Landtag vertretenen Parteien muss verboten werden, sich direkt oder indirekt an Massenmedien zu beteiligen. Mandatare in Regierung und Landtag, Vorsteher, Gemeinderäte und Parteienvertreter muss es untersagt werden, in Führungsgremien von Medienunternehmen Einsitz zu nehmen.

2.) Die Medienförderung muss neu ausgerichtet werden. Objektivität, Neutralität und Ausgewogenheit müssen die Grundparameter sein, um Medienförderung zu erhalten. Der Medienkommission müssen neu Kontrollfunktionen übertragen werden. Die Gewährung von Medienförderung für den Online-Bereich ist zwingend und muss gesetzlich verankert werden.

3.) Es müssen Grundlagen geschaffen werden, dass wieder eine pluralistische Medienlandschaft im Printbereich entstehen kann. Ob ein privatwirtschaftliches Fundament mittels Erhöhung des Staatsbeitrages für die Medienförderung geschaffen oder ob ein staatlichen Medienunternehmen, in welches Radio L und 1FLTV integriert werden, gegründet werden soll, wie es die Freie Liste einst zur Diskussion stellte, ist ergebnisoffen zu prüfen.

4.) Die Förderung für journalistische Aus- und Weiterbildungen im In- und Ausland muss verstärkt werden.

Regierung und Landtag dürfen die Schliessung des Volksblatt nicht einfach als privatwirtschaftliche Entscheidung abtun. Däumchendrehen und Nichtstun werden nicht ausreichen. Die Politik ist der Demokratie unseres Landes verpflichtet, diese haben sie zu schützen und zu stärken - jetzt mehr denn je.

Sonntag, 14. Februar 2021

Landtagswahlen 2021

Vielen Dank für eure Unterstützung 


Heute vor einer Woche haben die Stimmbügerinnen und Stimmbürger des Unterlandes entschieden, dass ich nicht weiter dem Landtag angehören soll. Ein Entscheid der schmerzt, hätte ich mich doch gerne noch weitere vier Jahre für unser Land und seine Bevölkerung eingesetzt. Ich habe in den letzten vier Jahren mit grossem Engagement und Einsatz versucht, einen Anteil an der Entwicklung unseres Landes zu leisten. Bei zahlreichen Themen ist es mir gelungen. Ich habe mich nicht hinter - auch unliebsamen- Entscheiden versteckt und nie der Bevölkerung nach dem Mund geredet und ihr auch keine falschen Versprechungen gemacht. Ich habe mich mit Themen intensiv beschäftigt, mir eine Meinung gebildet und sie kommuniziert, begründet und vertreten. Ich habe also das gemacht, was von Politikern eigentlich erwartet werden sollte. Schade, dass dies nicht entsprechend honoriert wurde. Es ist mir ein Anliegen, jenen zu danken, die mir ihre Stimme gegeben haben und mich damit gerne weiter im Landtag gehabt hätten. Vielen Dank für eure Unterstützung.

Ich gratuliere jenen Kandidatinnen und Kandidaten aller Parteien, die den Sprung in den Landtag geschafft haben. Ich wünsche ihnen viel Erfolg bei den anstehenden Aufgaben. Liechtenstein steht vor schweren vier Jahren, weshalb wir einen starken Landtag brauchen, der auch gewillt ist, der Regierung auf Augenhöhe zu begegnen.

Nur auf Basis der FBP-Stimmen hätte ich auch der neuen FBP-Landtagsfraktion angehört. Das ist für mich zwar ein schwacher, aber doch sehr wichtiger Trost. Ist es doch befriedigend zu wissen, dass zumindest die Wählerinnen und Wähler der eigenen Partei mich gewählt hätten. Meine politische Heimat ist die FBP und sie wird es auch bleiben. Ich bin keiner, der je nach Situation oder Ausgangslage die Partei wechselt. Die FBP ist für mich mehr als drei Buchstaben, es ist meine politische Heimat - ohne Wenn und Aber. Ich rate ihr, selbstbewusst in die bevorstehenden Koalitionsverhandlungen zu gehen. Ich teile die Meinung von Wilfried Marxer, dass bei einem solch historisch knappen Ergebnis die Wählerstärke ausschlaggebend sein sollte. Alle Wahlberechtigten - egal ob aus dem Oberland oder aus dem Unterland - sollten gleichwertig sein. Alle Landersangehörigen sind vor dem Gesetze gleich, so steht es auch in unserer Verfassung.

Leider erreichte ich nicht die notwendige Zahl an Zusatzstimmen, weshalb mir schlussendlich der erneute Einzug in den Landtag verwehrt blieb, obwohl ich bei 10 Unterländer Sitzen am achtmeisten Stimmen aller Unterländer Kandidatinnen und Kandidaten auf mich vereinen konnte. So ist das Wahlsystem, das gilt es zu akzeptieren.

Ich habe in den letzten Tagen unzählige Reaktionen erhalten. Mündlich, schriftlich oder auch physisch haben sich viele Personen bei mir gemeldet. Es war teilweise emotional. Ich danke allen für den enormen Zuspruch, den ich erfahren durfte und die Worte, die sie an mich richteten. Dass zu diesen auch zahlreiche Führungspersönlichkeiten aus allen anderen Parteien gehörten, zeigt mir, dass meine Arbeit auch bei weiten Teilen der politischen Konkurrenz geschätzt wurde. Das ist schön zu wissen.

Viele Personen traten auch mit dem Wunsch an mich heran, dass ich weiterhin politisch aktiv bleiben solle. Ihnen kann ich versprechen, dass meine Stimme nicht verstummen wird. Die Demokratie Liechtensteins bietet zahlreiche Möglichkeiten politisch aktiv zu sein. Ich werde sie zu nutzen wissen. Wie, wann und für (oder evt. auch gegen) was, wird man sehen.

Freitag, 29. Januar 2021

Petition Poststelle Triesen

Service-Public-Auftrag der Post stärken

Landtagsvotum zur Petition 'Zum Erhalt der Poststelle Triesen in ihrer bewährten Form'

Ich kann es vorwegnehmen: Ich werde die ‘Petition zum Erhalt der Poststelle Triesen in ihrer bewährten Form’ zur geeigneten Verfügung an die Regierung überweisen. Nicht, weil ich mit allen Forderungen der Petitionäre einher gehe, sondern weil damit ein grundlegendes Problem angesprochen wird, welches auch schon bei anderen öffentlich-rechtlichen Unternehmen zu Sprache kam: Wirtschaftlichkeit vs. Service Public.

Die Petition besteht aus drei verschiedenen Forderungen. Die erste Forderung, dass die Poststelle Triesen am bestehenden Standort erhalten bleiben soll, kann ich nicht mittragen. Wo die Poststelle in Triesen angesiedelt sein soll, ist ein betriebswirtschaftlicher bzw. operativer Entscheid des Verwaltungsrates bzw. der Geschäftsleitung der Liechtensteinischen Post AG. Diesbezüglich sehe ich auch den Einflussbereich der Regierung bzw. des zuständigen Ministeriums als sehr gering an. Die Regierung kann einen Wunsch äussern, es liegt dann aber in der Kompetenz des Verwaltungsrates, ob sie dem Wunsch Rechnung trägt oder nicht. Die Regierung ist der falsche Adressat für Forderung Nummer 1.

Denn, solange ein solcher Entscheid zur Verlegung einer Poststelle nicht im Widerspruch zur Beteiligungsstrategie steht, ist er von der Regierung zu akzeptieren. Art. 17 des Postorganisationsgesetzes als auch Art. 16 des Gesetzes zur Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen lassen keinen Spielraum in Bezug auf die Einflussmöglichkeiten der Regierung zu. Die Regierung hat keinen Einfluss darauf, wo die Poststelle Triesen angesiedelt sein soll. Deshalb versteht sich von selbst, dass auch dem Landtag keine direkte Entscheidungskompetenz hierzu zukommt.

Differenzierter betrachtet werden müssen aber die Punkte zwei und drei der Petition. Die Forderungen, dass sämtliche postalischen Dienstleistungen mit der aktuell hohen Servicequalität weiterhin angeboten werden sollen und die Post Triesen auch in Zukunft vom Fachpersonal betreut werden soll, stossen auf mein Verständnis. Bei diesen Forderungen sehe ich auch Möglichkeiten, dass die Regierung darauf einwirken kann.

Herr Regierungschef-Stellvertreter, ich kann Ihre Feststellung in Ihrem Schreiben an die Petitionäre vom 8. Januar 2021, dass die Regierung von Gesetzes wegen weder eine Pflicht noch eine Möglichkeit habe, auf diesen Entscheid Einfluss zu nehmen, nicht teilen. Die Regierung hat die Möglichkeit, die Beteiligungsstrategie dementsprechend abzuändern und der Liechtensteinischen Post AG damit vorzugeben, dass sie den Forderungen zwei und drei der Petitionäre nachkommen muss. Es liegt in Ihrer Kompetenz, der Regierung eine solche Abänderung der Beteiligungsstrategie vorzuschlagen und falls diese auf Zustimmung stossen sollte, in der Folge dem Landtag zur Kenntnis zu bringen. Es stimmt nicht, dass sie keine Möglichkeiten hätten, formell haben Sie sie - entgegen dem Wortlaut in Ihrem Schreiben.

Und genau darin, in einer Abänderung der Beteiligungsstrategie, liegt meine Hoffnung, wenn die Petition zur geeigneten Verfügung an die Regierung überweisen wird. Im heutigen Wortlaut der Beteiligungsstrategie lassen einige Formulierungen zu viel Interpretationsspielraum und es kommt mir der Service Public zu kurz.

2 Beispiele:

Beispiel 1: Die Post AG sei verpflichtet, die postalische Grundversorgung flächendeckend als Universaldienst im Land Liechtenstein in hoher Qualität sicherzustellen. Was heisst das konkret? Was bedeutet ‘flächendeckend’ in Bezug auf das Poststellennetz?

Beispiel 2: Die Regierung erwarte, die die Post AG als selbstständiges Unternehmen wettbewerbsfähig, betriebswirtschaftlich und kundenorientiert geführt werde. Was ist, wenn sich kundenorientiert und betriebswirtschaftlich widersprechen?

In Bezug auf das Poststellennetz steht in der Beteiligungsstrategie, dass die Post ein kundengerechtes Filialnetz zu betreiben habe, welches aus Poststellen, Agenturen und/oder technischen Anlagen bestehen kann und genügend Zugangspunkte aufweisen müsse.

Das Vorhaben der Post AG bezüglich der Poststelle Triesen widerspricht dieser Vorgabe der Beteiligungsstrategie nicht. Hinterfragt werden kann jedoch, ob die Vorgabe zu den wirtschaftlichen Zielen der Beteiligungsstrategie, dass die Post ihre Leistungen auf die Bedürfnisse der Kunden auszurichten habe, dem Vorhaben in Triesen entgegensteht. Fakt ist, dass zumindest die Kunden nicht das Gefühl zu haben scheinen, dass bei einer Verlegung der Poststelle die Leistungen auf ihre Bedürfnisse ausgerichtet werden, sonst hätten nicht über 1800 Personen diese Petition unterschrieben.

Dies umso mehr, als es mit dem Wechsel der Filiale zu einem punktuellen Dienstleistungsabbau kommen soll. Dieser wird wahrgenommen, da die Poststelle nicht mehr mit ausgebildeten Fachpersonal der Post AG, sondern durch Migros Mitarbeiter geführt werden soll. Ich kann nicht nachvollziehen, dass die Liechtensteinische Post AG nicht das Modell Balzers oder Ruggell für die Poststelle in Triesen wählte, wo die Poststelle ebenfalls in ein Einkaufszentrum eingegliedert wurde, sie aber von eigenem Postpersonal ohne Service- und Dienstleistungsabbau betrieben wird. Ich hätte von der Post erwartet, dass sie den Petitionären so weit entgegenkommt, um das Modell Balzers oder Ruggell in Triesen zu installieren. Leider tat sie das nicht. Diese Verweigerung stösst auf grosses Unverständnis und war mit ein Grund dieser Petition.

Deshalb bin ich schon der Meinung, dass die Beteiligungsstrategie dementsprechend angepasst werden muss, um dem Service Public der Post AG mehr Gewicht zu verleihen bzw. die Post diesbezüglich in die Verantwortung zu nehmen. Ein Petitionär macht in einem Brief den Vorschlag, dass der Passus ‘Für Gemeinden mit über 4000 Einwohnern ist aber auf jeden Fall eine vollumfängliche Poststelle zu betreiben’ in die Beteiligungsstrategie aufgenommen werden solle. Diesen Vorschlag unterstützte ich. Er würde der Post AG bei den kleineren Gemeinden oder Ortschaften die notwendige betriebswirtschaftliche Flexibilität lassen und dem Service Public Rechnung tragen, indem in den sechs grossen Gemeinden eine vollumfängliche Poststelle betrieben wird. Dieser Vorschlag erachte ich auch deshalb positiv, da er keine Standortvorgabe macht und auch Modelle wie in Ruggell oder Balzers zulässt.

Ich bin der Ansicht, dass es der Regierung gut anstehen würde, die Beteiligungsstrategie von sich aus dementsprechend anzupassen. Sollten Sie, Herr Regierungschef-Stellvertreter, oder ihr Nachfolger in diesem Ministerium einer solchen Stärkung des Service Public ablehnend gegenüberstehen, könnte auch der Landtag von sich aus aktiv werden. Art. 16 Abs. 2b und 2c ÖUSG geben dem Landtag die Möglichkeit, die Regierung mit konkreten Abänderungen zu beauftragen, an welche die Regierung gemäss Abs. 2c auch gebunden ist.

Für mich wäre ein solches Vorgehen unterstützungswürdig, sollte die Regierung nicht von sich aus dementsprechend aktiv werden. Die Post ist ein öffentlich-rechtliches Unternehmen, gehört zu 75 Prozent den Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern und hat deshalb auch die Verantwortung, den Service Public hoch zu halten. Und dieser Service Public darf auch etwas kosten und muss nicht in allen Fällen betriebswirtschaftlichen Grundsätzen folgen. Damit wäre die Post AG in guter Gesellschaft. Ich verweise nur auf die LKW, bei welchen die Sparte ‘Elektrofachhandel’ jährlich ein Defizit im sechsstelligen Bereich aufweist. Auch dies ein Service Public Angebot, welches nicht nur nach betriebswirtschaftlichen Kriterien betrieben wird.

Die vom Petitionär vorgeschlagene Lösung einer vollumfänglichen Poststelle für die Gemeinden ab 4'000 Einwohner ist sicherlich eine grosszügige Variante. In der Schweiz empfahl 2018 die vom Bundesrat eingesetzte Arbeitsgruppe zur Ausgestaltung der Erreichbarkeit von postalischen Zugangspunkten, dass künftig 90 % der ständigen Wohnbevölkerung innerhalb von 20 Minuten zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr Zugang zu einer Poststelle oder Agentur haben bzw. innerhalb von 20 Minuten eine Barzahlungsdienstleistung tätigen können.

Hierbei wurden die Kantone als Erreichbarkeitsvorgaben herangezogen, da sie bei der Regionalisierung der Erreichbarkeitskriterien eine geeignete Bezugsgrösse darstellen würden und auch ein geeigneter Unterschied zwischen städtischen und ländlichen Räumen Rechnung getragen werden kann. Die Arbeitsgruppe schlug in Bezug auf den Zahlungsverkehr eine Verschärfung vor, indem sie die Zeitvorgabe von 30 auf 20 Minuten reduzierte. Die Vorschläge dieser Arbeitsgruppe hatten zur Folge, dass daraus ein dichteres Netz an Zugangspunkten resultierte.

Wenn man die Vorgabe von 20 Minuten Fussmarsch zur nächsten Poststelle heranzieht, ist der Vorschlag des Petitionärs zwar grosszügig, aber nicht aus der Luft gegriffen, sondern kann als Vorgabe betrachtet werden, welche es Wert ist, umgesetzt zu werden, um einen einwohnerfreundlichen Service Public zu installieren.

Abschliessend noch eine Bemerkung zur Aussage, dass der ‘drive-through-Briefkasten’ am bestehenden Standort erhalten bleibe, wie Sie Herr Regierungschef-Stellvertreter im Schreiben an die Abgeordneten ausführen. Ich frage mich schon, wie eine solche Aussage so zeitlos getätigt werden kann. Was geschieht denn mit diesem Gebäude nach dem Auszug der Post AG? Da es im Besitz des Landes ist, wird es wohl zu einer Umnutzung kommen, welche nicht ohne Investitionen in Millionenhöhe möglich sein wird. Somit wird der Entscheid der Post AG, dieses Gebäude zu verlassen, etliche Folgekosten für den Steuerzahler nach sich ziehen. Je nachdem wird dann dieser ‘drive-through-Briefkasten’ entfernt und somit das Versprechen an die Petitionäre gebrochen werden müssen. Diesbezüglich wird den Petitionären kein reiner Wein eingeschenkt.

Mittwoch, 20. Januar 2021

Sexueller Missbrauch Minderjähriger

Ein unverständliches Urteil


Vor einigen Tagen berichteten beide Landeszeitungen über ein Urteil des Landgerichts, mit welchem ein mehrfach des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger schuldig befundener Mann zu einer Freiheitsstrafe von 2 ½ Jahren verurteilt wurde. Nur 2 ½ Jahre, wenn man bedenkt, dass der Strafrahmen für schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen bis zu einer zehnjährigen Haftstrafe reicht. Das Urteil fiel gemäss Landeszeitungen unter anderem deshalb so milde aus, weil das Gericht die Unbescholtenheit des Mannes als mildernd wertete. 

Das kann es doch nicht sein
Am 8. Januar 2021 habe ich dieses Urteil auf Facebook mit den Worten ‘Das kann es doch nicht sein’ kritisiert. Über verschiedene Kanäle habe ich für diesen Post enormen Zuspruch erfahren. Diese Vielzahl an Rückmeldungen bestärkten mich darin, dass reden nicht mehr ausreicht, sondern nun erneut konkrete Schritte notwendig sind. Denn das Urteil wirft Fragen auf: Nur 2 ½ Jahre wegen Unbescholtenheit? Unbescholtenheit für einen Mann, der während 10 Jahren 10 Mädchen bzw. Schulfreundinnen der Tochter oder Kinder befreundeter Familien sexuell peinigte oder sogar missbrauchte? Zwischen neun und vierzehn Jahre alt waren die Mädchen, vor denen sich der Angeklagte zwischen 2008 und 2019 wiederholt entblösst und selbst befriedigt habe. Vier der Mädchen habe der heute 60-jährige zudem teils mehrfach sexuell missbraucht - eines davon sogar schwer. Drei der Opfer habe der Angeklagte an den Brüsten und im Genitalbereich betatscht und ein weiteres Mädchen zusätzlich auch mit dem Finger penetriert. In einigen Fällen habe er sie auch zum Ausprobieren von Instrumenten in einen Musikraum eingeladen, nur um sich dann dort vor ihnen selbst zu befriedigen. Dies alles war im Volksblatt zu lesen.

Opfer leiden bis heute
Das Vaterland zeigte auf, welche Folgen dieser sexuelle Missbrauch für die Opfer bis heute hat. Darin ist nachzulesen: «Ein Opfer klagt noch heute, mehrere Jahre später, über Schlafstörungen und Panikatta­cken. ‘Es gibt Tage, an denen ich lieber tot wäre’, diese Aus­sage des Opfers ist in der Ankla­geschrift festgehalten. Ein wei­teres Opfer fühlt sich nach wie vor unwohl, wenn beispielswei­se an der Bushaltestelle ältere Männer hinter ihr stehen. Und ein anderes Opfer leidet unter Essstörungen - das Mädchen hat nach ihrem Missbrauch an Gewicht zugelegt, um dem heu­te rund 60-jährigen Peiniger nicht mehr zu gefallen, wie ebenfalls bei der Verlesung der Anklageschrift zu hören war.»

Motion zur Erhöhung des Strafmasses
Dieses Urteil zeigt, dass die auf Antrag des Abgeordneten Manfred Kaufmann im Landtag von März 2019 vorgenommene Erhöhung des Strafmasses bei sexuellem Missbrauch von Minderjährigen noch nicht ausreicht. Deshalb werde ich - sofern ich auch in Zukunft dem Landtag angehören sollte - zeitnah eine Motion ausarbeiten, mit welcher die Regierung beauftragt werden soll, den Strafrahmen und hierbei besonders den Mindeststrafrahmen bei sexuellem Missbrauch von Minderjährigen zu erhöhen. Dies scheint mir angebracht. Die Opfer leiden ein Leben lang. Demgegenüber wird der Täter dieses Falles - sollte dieses Urteil rechtskräftig werden - spätestens im Februar 2023 wieder auf freiem Fuss sein. Es kann auch früher sein, die Verteidigung hat Revision angekündigt.