Mittwoch, 15. März 2023

Referendum Baugesetz 2

Mehr Vertrauen in die Menschen wäre gut

Leserbrief als Antwort auf einen Forumsbeitrag der Freien Liste veröffentlicht im Vaterland vom 15. März 2023

Die Fraktion der Freien Liste hat in einem Forumsbeitrag darauf hingewiesen, dass ich im Juni 17 im Landtag dem Abkommen von Paris zugestimmt hätte und fragt, ob ich weiterhin zum diesem Übereinkommen und meinen damaligen Worten stehen würde. Ja, das tu ich. Besonders stehe ich zu meiner damaligen Aussage: «Auch wenn unser prozentuale Anteil am weltweiten CO2-Ausstoss gegen Null tendiert und unsere Massnahmen keine grundlegenden positiven Auswirkungen auf den Einhalt der Klimaveränderung haben werden, zeigt Liechtenstein mit der Ratifizierung dieses Übereinkommens die Solidarität mit der internationalen Staatengemeinschaft […]» Darum geht es und um nichts anderes, denn alle unsere klimapolitischen Massnahmen werden keinen Einfluss aufs Klima haben, dafür sind wir zu klein und unbedeutend.

Die Freie Liste fragt mich auch nach meinen Lösungsvorschlägen zur Erreichung der Klimaziele.

1.) Der Bevölkerung vertrauen, dass sie das Richtige tut. Man muss die Menschen nicht mit Befehlen und Verboten überhäufen, sondern kann guten Gewissens auf ihren gesunden Menschenverstand und ihr Verantwortungsbewusstsein zählen. Und das haben sie, wie die Schlagzeile ‘Neuer Rekord: Zahl der geförderten PV-Anlagen schoss 2022 in die Höhe’, die im Volksblatt zu lesen war, belegt. Die Menschen müssen nicht bevormundet werden, wenn sie bereits freiwillig verantwortungsvoll handeln.

2.) Es gibt etliche Vorschriften und Verbote auf Landes- wie Gemeindeebene, welche den Ausbau von PV-Anlagen be- oder verhindern. Zuerst sollte man die Grundlagen für Investitionen in PV-Anlagen verbessern, bevor man den Menschen Vorschriften macht. Deshalb sind zuerst jene Einschränkungen aufzuheben, welche den Ausbau von Fotovoltaik in unserem Land behindern und einschränken.

Liechtenstein ist mit einer freiheitlichen Gesetzes- und Gesellschaftsordnung zu dem geworden, was es ist. Dabei sollten wir auch bleiben. Mehr Vertrauen in die Menschen dieses Landes würde auch der Freien Liste gut zu Gesicht stehen.

Freitag, 10. März 2023

Referendum Baugesetz

Luft- und Erdwärmepumpe Erhöhen Steuerschätzwert

Leserbrief veröffentlicht im Vaterland vom 10. März 2023

Die Regierung möchte ein Verbot von Öl- und Gasheizungen sowie eine Pflicht von Fotovoltaikanlagen auf Dächern einführen. Damit soll die Bevölkerung auch dazu gezwungen werden, dem Gas den Rücken zu kehren und ihre Häuser mit Luftwärmepumpen oder Erdwärmepumpen umzurüsten. Dass dies mit Investitionskosten verbunden ist, versteht sich von selbst. Was die Regierung bisher unerwähnt liess, ist, dass der Einbau einer Luftwärmepumpe oder einer Erdwärmepumpe eine Neubewertung des Steuerschätzwertes nach sich zieht. Kurz nach Einbau solcher Anlagen bekommen die jeweiligen Eigentümer einen Brief von der Steuerverwaltung, mit welchem ihnen mitgeteilt wird, dass deshalb das Einfamilienhaus pauschal 10'000 Franken höher eingeschätzt werde. Bei der Erdwärmepumpe wird der Steuerschätzwert sogar um pauschal 25'000 Franken angehoben. Das heisst: Als Dank für die Umrüstung wird der Steuerschätzwert der Immobilie erhöht und somit eine höhere Vermögenssteuer und damit eine höhere Steuerschuld auferlegt. Auch wenn die Anhebung der Steuerschuld überschaubar ist, ist sie doch ein bedenkliches Signal der Regierung an die Bevölkerung. Denn: Kein Wort darüber steht im Bericht und Antrag der Regierung; mit keinem Wort wurde die Bevölkerung darüber in Kenntnis gesetzt.

Auch die von der Regierung proklamierte Pflicht von Fotovoltaikanlagen auf Dächer ist davon nicht ausgenommen, da damit durch die Einspeisevergütungen zusätzlicher Erwerb einher geht. Unternehmen müssen diesen zusätzlichen Erwerb auch zusätzlich versteuern. Auch bei Privathaushalten besteht theoretisch die Möglichkeit, dass der zusätzliche Erwerb durch die Ertragssteuer zu einer höheren Steuerbelastung führen könnte.

Aus diesen und anderen Gründen ist es notwendig, dass das Volk über die Abänderung des Baugesetzes somit über diese geplante Einführung einer neuen Verbots- und Befehlskultur das letzte Wort hat. Ich habe mit den Arbeiten für dieses Referendum begonnen. Jede und jeder, der Interesse hat, mich hierbei zu unterstützen, kann sich über die Mailadresse referendumbaugesetz@gmail.com bei mir melden.

Freitag, 3. März 2023

Medienpolitik nach Schliessung des Volksblatts

Das Ende des Volksblatts ist einschneidend und demokratiegefährdend

Gastbeitrag für die letzte Ausgabe des Liechtensteiner Volksblatts vom 5. März 2023

Ab Montag ist die Medienlandschaft Liechtensteins nicht mehr das, was sie war. Heute erscheint das Volksblatt zum letzten Mal. Damit schliesst nicht nur ein privatwirtschaftliches Unternehmen seine Tore, sondern es endet auch ein Stück Geschichte unseres Landes. Gehörte es doch zur DNA Liechtensteins, zwei Tageszeitungen zu haben - eine schwarze und eine rote. Es war Teil unserer Identität.

Klar täuschte das Gefühl oft nicht, dass in beiden Zeitungen das gleiche zu lesen war, weshalb die Frage, ob zwei Zeitungen überhaupt notwendig seien, gerechtfertigt erschien. Hauptsächlich fanden sich in den Berichterstattungen über das kulturelle, gesellschaftliche, sportliche oder auch wirtschaftliche Leben unseres Landes im Volksblatt und Vaterland deckungsgleiche oder zumindest sehr ähnliche Berichte. Dem Eingesandt sei Dank. Und wäre es nur um diese Themenbereiche gegangen, hätte eine Tageszeitung schon lange ausgereicht. Doch darum geht es nicht - zumindest nicht ausschliesslich. Denn Tageszeitungen haben eine viel bedeutendere Aufgabe, als ‘nur’ zu berichten.

Viel zentraler sind die Kritik- und Kontrollfunktion der Massenmedien, welche auch als 4. Gewalt des Staates bezeichnet wird, sowie die Aufgabe, politisch zu informieren und einen Beitrag zur Meinungsbildung zu leisten. In Bezug auf diese Aufgaben von Medien und speziell auch von Tageszeitungen ist das Ende des Volksblatts einschneidend und demokratiegefährdend. Folgendes gilt es diesbezüglich zu bedenken:

1.) Wie zentral unsere Tageszeitungen für die politische Meinungsbildung der Bevölkerung sind, kann praktisch aus jeder Umfrage des Liechtenstein-Instituts entnommen werden. Die beiden Landeszeitungen sind nach den persönlichen Gesprächen die zweitwichtigste Informationsquelle im Vorfeld von Urnengängen. Die Informationen im Internet, welche überwiegend ebenfalls von Volksblatt und Vaterland zur Verfügung gestellt werden, folgen auf dem dritten Rang. Es steht somit ausser Frage, dass die Einstellung des Volkblatts inkl. ihrer Internetseite Auswirkungen auf die Meinungsbildung der Bevölkerung haben wird und es heute noch nicht abschätzbar ist, wie sich der Meinungsbildungsprozess der Bevölkerung verändern wird. Auch wenn Volksblatt und Vaterland inhaltlich keine reinen Parteizeitungen mehr waren und sind, so war bis heute ihre parteipolitische Tendenz erkennbar. Dies war auch gewollt und lässt sich auch aus den Umfragen des Liechtenstein-Instituts belegen. Oft war es so, dass FBP nahe Personen sich eher durch das Volksblatt und VU-Sympathisanten eher durch das Vaterland informierten. Dieses Grundmuster der liechtensteinischen Meinungsbildung gehört nun der Vergangenheit an.

2.) Verändern wird sich nicht nur die politische Information der Bevölkerung, sondern auch die Umsetzung der Kritik- und Kontrollfunktion der Massenmedien. Das neue Redaktionsstatut des Vaterlandes, mit welchem Ausgewogenheit und Unabhängigkeit zu den Grundsätzen der redaktionellen Arbeit gehören sollen, muss den Beweis zuerst erbringen, dass es mehr als ein Papiertiger ist. Unreflektierte und unkritische Zusammenfassungen von Berichten der Regierung sind mit Ausgewogenheit und Unabhängigkeit nicht in Einklang zu bringen. Eine Zeitung ist keine PR-Maschine von Regierenden - unabhängig der Parteizugehörigkeit. Recherchierte Berichte inkl. das zu Wort kommen lassen von kritischen, andersdenkenden Stimmen und erwähnen von Fakten, welche die Meinung des Autors bzw. der Autorin zuwiderlaufen, muss jetzt zur Tagesordnung gehören.

Keine Frage, mit dem Ende des Volksblatts geht Medienvielfalt verloren. Was die eine Zeitung verschweigt, kann bei der anderen die Hauptschlagzeile sein. Diese Medienvielfalt fällt weg und dies ist für die Demokratie unseres Landes eine grosse Gefahr. In Zukunft entscheidet eine vierköpfige Chefredaktion, was in Liechtenstein eine Schlagzeile wert ist bzw. was diskutiert werden soll und - was nicht unterschätzt werden darf - über was nicht berichtet wird.

Demokratiepolitisch ist nämlich nicht zu unterschätzen, dass im Tagesprintbereich die Macht, über was nicht berichtet wird, ab sofort bei einem Medium zentriert ist. Man kann auch in die eine oder andere Richtung Tendenziös sein, indem man über gewisse Dinge nicht berichtet bzw. sie verschweigt. Eine gegenseitige Kontrolle der Tagespresse untereinander gibt es nicht mehr. Sie wird fehlen. Auch dies eine ernstzunehmende Entwicklung.

Eine Umfrage von 2018 zu Medien und Medienförderung in Liechtenstein ergab, dass für über 80 Prozent der Bevölkerung die Informationen über die liechtensteinische Politik die Haupterwartung an die Medien ist. Mehr noch: Gerade die Kritik- und Kontrollfunktion ist für die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner von grösster Bedeutung. Wilfried Marxer zieht darin das Resümee: «Im Hinblick auf die Kontroll- und Kritikfunktion von Medien wird von den Befragten besonders stark die Objektivität und Neutralität von Berichten hervorgehoben. Mehr als 90 Prozent erachten dies als wichtig oder sehr wichtig. Aber auch die anderen Qualitätsmerkmale von Medien finden grosse Zustimmung: Aktualität, Recherche und Hintergrundinformationen wie auch die Funktion der Medien als vierte Gewalt.» Es dürfte unbestritten sein, dass das Ende des Volksblatts und die damit einher gehende Entwicklung des Medienplatzes Liechtenstein diesen Wünschen der Bevölkerung zuwiderlaufen.

Medienvielfalt ist das Fundament der Demokratie, gerade auch in direkten Demokratien wie wir eine sind. Umfragen des Liechtenstein-Instituts belegen auch, dass Radio L, 1FLTV oder Lie:Zeit dieses Defizit an Medienvielfalt nicht mindern werden können. Verlierer der Schliessung des Volksblatts ist somit die Demokratie unseres Landes. Genau deshalb ist die Politik nun gefordert und sie muss den Ergebnissen der Umfrage von 2018 Rechnung tragen.

An folgenden Punkten wird sie nicht umhinkommen:

1.) Im Landtag vertretenen Parteien muss verboten werden, sich direkt oder indirekt an Massenmedien zu beteiligen. Mandatare in Regierung und Landtag, Vorsteher, Gemeinderäte und Parteienvertreter muss es untersagt werden, in Führungsgremien von Medienunternehmen Einsitz zu nehmen.

2.) Die Medienförderung muss neu ausgerichtet werden. Objektivität, Neutralität und Ausgewogenheit müssen die Grundparameter sein, um Medienförderung zu erhalten. Der Medienkommission müssen neu Kontrollfunktionen übertragen werden. Die Gewährung von Medienförderung für den Online-Bereich ist zwingend und muss gesetzlich verankert werden.

3.) Es müssen Grundlagen geschaffen werden, dass wieder eine pluralistische Medienlandschaft im Printbereich entstehen kann. Ob ein privatwirtschaftliches Fundament mittels Erhöhung des Staatsbeitrages für die Medienförderung geschaffen oder ob ein staatlichen Medienunternehmen, in welches Radio L und 1FLTV integriert werden, gegründet werden soll, wie es die Freie Liste einst zur Diskussion stellte, ist ergebnisoffen zu prüfen.

4.) Die Förderung für journalistische Aus- und Weiterbildungen im In- und Ausland muss verstärkt werden.

Regierung und Landtag dürfen die Schliessung des Volksblatt nicht einfach als privatwirtschaftliche Entscheidung abtun. Däumchendrehen und Nichtstun werden nicht ausreichen. Die Politik ist der Demokratie unseres Landes verpflichtet, diese haben sie zu schützen und zu stärken - jetzt mehr denn je.

Sonntag, 14. Februar 2021

Landtagswahlen 2021

Vielen Dank für eure Unterstützung 


Heute vor einer Woche haben die Stimmbügerinnen und Stimmbürger des Unterlandes entschieden, dass ich nicht weiter dem Landtag angehören soll. Ein Entscheid der schmerzt, hätte ich mich doch gerne noch weitere vier Jahre für unser Land und seine Bevölkerung eingesetzt. Ich habe in den letzten vier Jahren mit grossem Engagement und Einsatz versucht, einen Anteil an der Entwicklung unseres Landes zu leisten. Bei zahlreichen Themen ist es mir gelungen. Ich habe mich nicht hinter - auch unliebsamen- Entscheiden versteckt und nie der Bevölkerung nach dem Mund geredet und ihr auch keine falschen Versprechungen gemacht. Ich habe mich mit Themen intensiv beschäftigt, mir eine Meinung gebildet und sie kommuniziert, begründet und vertreten. Ich habe also das gemacht, was von Politikern eigentlich erwartet werden sollte. Schade, dass dies nicht entsprechend honoriert wurde. Es ist mir ein Anliegen, jenen zu danken, die mir ihre Stimme gegeben haben und mich damit gerne weiter im Landtag gehabt hätten. Vielen Dank für eure Unterstützung.

Ich gratuliere jenen Kandidatinnen und Kandidaten aller Parteien, die den Sprung in den Landtag geschafft haben. Ich wünsche ihnen viel Erfolg bei den anstehenden Aufgaben. Liechtenstein steht vor schweren vier Jahren, weshalb wir einen starken Landtag brauchen, der auch gewillt ist, der Regierung auf Augenhöhe zu begegnen.

Nur auf Basis der FBP-Stimmen hätte ich auch der neuen FBP-Landtagsfraktion angehört. Das ist für mich zwar ein schwacher, aber doch sehr wichtiger Trost. Ist es doch befriedigend zu wissen, dass zumindest die Wählerinnen und Wähler der eigenen Partei mich gewählt hätten. Meine politische Heimat ist die FBP und sie wird es auch bleiben. Ich bin keiner, der je nach Situation oder Ausgangslage die Partei wechselt. Die FBP ist für mich mehr als drei Buchstaben, es ist meine politische Heimat - ohne Wenn und Aber. Ich rate ihr, selbstbewusst in die bevorstehenden Koalitionsverhandlungen zu gehen. Ich teile die Meinung von Wilfried Marxer, dass bei einem solch historisch knappen Ergebnis die Wählerstärke ausschlaggebend sein sollte. Alle Wahlberechtigten - egal ob aus dem Oberland oder aus dem Unterland - sollten gleichwertig sein. Alle Landersangehörigen sind vor dem Gesetze gleich, so steht es auch in unserer Verfassung.

Leider erreichte ich nicht die notwendige Zahl an Zusatzstimmen, weshalb mir schlussendlich der erneute Einzug in den Landtag verwehrt blieb, obwohl ich bei 10 Unterländer Sitzen am achtmeisten Stimmen aller Unterländer Kandidatinnen und Kandidaten auf mich vereinen konnte. So ist das Wahlsystem, das gilt es zu akzeptieren.

Ich habe in den letzten Tagen unzählige Reaktionen erhalten. Mündlich, schriftlich oder auch physisch haben sich viele Personen bei mir gemeldet. Es war teilweise emotional. Ich danke allen für den enormen Zuspruch, den ich erfahren durfte und die Worte, die sie an mich richteten. Dass zu diesen auch zahlreiche Führungspersönlichkeiten aus allen anderen Parteien gehörten, zeigt mir, dass meine Arbeit auch bei weiten Teilen der politischen Konkurrenz geschätzt wurde. Das ist schön zu wissen.

Viele Personen traten auch mit dem Wunsch an mich heran, dass ich weiterhin politisch aktiv bleiben solle. Ihnen kann ich versprechen, dass meine Stimme nicht verstummen wird. Die Demokratie Liechtensteins bietet zahlreiche Möglichkeiten politisch aktiv zu sein. Ich werde sie zu nutzen wissen. Wie, wann und für (oder evt. auch gegen) was, wird man sehen.

Freitag, 29. Januar 2021

Petition Poststelle Triesen

Service-Public-Auftrag der Post stärken

Landtagsvotum zur Petition 'Zum Erhalt der Poststelle Triesen in ihrer bewährten Form'

Ich kann es vorwegnehmen: Ich werde die ‘Petition zum Erhalt der Poststelle Triesen in ihrer bewährten Form’ zur geeigneten Verfügung an die Regierung überweisen. Nicht, weil ich mit allen Forderungen der Petitionäre einher gehe, sondern weil damit ein grundlegendes Problem angesprochen wird, welches auch schon bei anderen öffentlich-rechtlichen Unternehmen zu Sprache kam: Wirtschaftlichkeit vs. Service Public.

Die Petition besteht aus drei verschiedenen Forderungen. Die erste Forderung, dass die Poststelle Triesen am bestehenden Standort erhalten bleiben soll, kann ich nicht mittragen. Wo die Poststelle in Triesen angesiedelt sein soll, ist ein betriebswirtschaftlicher bzw. operativer Entscheid des Verwaltungsrates bzw. der Geschäftsleitung der Liechtensteinischen Post AG. Diesbezüglich sehe ich auch den Einflussbereich der Regierung bzw. des zuständigen Ministeriums als sehr gering an. Die Regierung kann einen Wunsch äussern, es liegt dann aber in der Kompetenz des Verwaltungsrates, ob sie dem Wunsch Rechnung trägt oder nicht. Die Regierung ist der falsche Adressat für Forderung Nummer 1.

Denn, solange ein solcher Entscheid zur Verlegung einer Poststelle nicht im Widerspruch zur Beteiligungsstrategie steht, ist er von der Regierung zu akzeptieren. Art. 17 des Postorganisationsgesetzes als auch Art. 16 des Gesetzes zur Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen lassen keinen Spielraum in Bezug auf die Einflussmöglichkeiten der Regierung zu. Die Regierung hat keinen Einfluss darauf, wo die Poststelle Triesen angesiedelt sein soll. Deshalb versteht sich von selbst, dass auch dem Landtag keine direkte Entscheidungskompetenz hierzu zukommt.

Differenzierter betrachtet werden müssen aber die Punkte zwei und drei der Petition. Die Forderungen, dass sämtliche postalischen Dienstleistungen mit der aktuell hohen Servicequalität weiterhin angeboten werden sollen und die Post Triesen auch in Zukunft vom Fachpersonal betreut werden soll, stossen auf mein Verständnis. Bei diesen Forderungen sehe ich auch Möglichkeiten, dass die Regierung darauf einwirken kann.

Herr Regierungschef-Stellvertreter, ich kann Ihre Feststellung in Ihrem Schreiben an die Petitionäre vom 8. Januar 2021, dass die Regierung von Gesetzes wegen weder eine Pflicht noch eine Möglichkeit habe, auf diesen Entscheid Einfluss zu nehmen, nicht teilen. Die Regierung hat die Möglichkeit, die Beteiligungsstrategie dementsprechend abzuändern und der Liechtensteinischen Post AG damit vorzugeben, dass sie den Forderungen zwei und drei der Petitionäre nachkommen muss. Es liegt in Ihrer Kompetenz, der Regierung eine solche Abänderung der Beteiligungsstrategie vorzuschlagen und falls diese auf Zustimmung stossen sollte, in der Folge dem Landtag zur Kenntnis zu bringen. Es stimmt nicht, dass sie keine Möglichkeiten hätten, formell haben Sie sie - entgegen dem Wortlaut in Ihrem Schreiben.

Und genau darin, in einer Abänderung der Beteiligungsstrategie, liegt meine Hoffnung, wenn die Petition zur geeigneten Verfügung an die Regierung überweisen wird. Im heutigen Wortlaut der Beteiligungsstrategie lassen einige Formulierungen zu viel Interpretationsspielraum und es kommt mir der Service Public zu kurz.

2 Beispiele:

Beispiel 1: Die Post AG sei verpflichtet, die postalische Grundversorgung flächendeckend als Universaldienst im Land Liechtenstein in hoher Qualität sicherzustellen. Was heisst das konkret? Was bedeutet ‘flächendeckend’ in Bezug auf das Poststellennetz?

Beispiel 2: Die Regierung erwarte, die die Post AG als selbstständiges Unternehmen wettbewerbsfähig, betriebswirtschaftlich und kundenorientiert geführt werde. Was ist, wenn sich kundenorientiert und betriebswirtschaftlich widersprechen?

In Bezug auf das Poststellennetz steht in der Beteiligungsstrategie, dass die Post ein kundengerechtes Filialnetz zu betreiben habe, welches aus Poststellen, Agenturen und/oder technischen Anlagen bestehen kann und genügend Zugangspunkte aufweisen müsse.

Das Vorhaben der Post AG bezüglich der Poststelle Triesen widerspricht dieser Vorgabe der Beteiligungsstrategie nicht. Hinterfragt werden kann jedoch, ob die Vorgabe zu den wirtschaftlichen Zielen der Beteiligungsstrategie, dass die Post ihre Leistungen auf die Bedürfnisse der Kunden auszurichten habe, dem Vorhaben in Triesen entgegensteht. Fakt ist, dass zumindest die Kunden nicht das Gefühl zu haben scheinen, dass bei einer Verlegung der Poststelle die Leistungen auf ihre Bedürfnisse ausgerichtet werden, sonst hätten nicht über 1800 Personen diese Petition unterschrieben.

Dies umso mehr, als es mit dem Wechsel der Filiale zu einem punktuellen Dienstleistungsabbau kommen soll. Dieser wird wahrgenommen, da die Poststelle nicht mehr mit ausgebildeten Fachpersonal der Post AG, sondern durch Migros Mitarbeiter geführt werden soll. Ich kann nicht nachvollziehen, dass die Liechtensteinische Post AG nicht das Modell Balzers oder Ruggell für die Poststelle in Triesen wählte, wo die Poststelle ebenfalls in ein Einkaufszentrum eingegliedert wurde, sie aber von eigenem Postpersonal ohne Service- und Dienstleistungsabbau betrieben wird. Ich hätte von der Post erwartet, dass sie den Petitionären so weit entgegenkommt, um das Modell Balzers oder Ruggell in Triesen zu installieren. Leider tat sie das nicht. Diese Verweigerung stösst auf grosses Unverständnis und war mit ein Grund dieser Petition.

Deshalb bin ich schon der Meinung, dass die Beteiligungsstrategie dementsprechend angepasst werden muss, um dem Service Public der Post AG mehr Gewicht zu verleihen bzw. die Post diesbezüglich in die Verantwortung zu nehmen. Ein Petitionär macht in einem Brief den Vorschlag, dass der Passus ‘Für Gemeinden mit über 4000 Einwohnern ist aber auf jeden Fall eine vollumfängliche Poststelle zu betreiben’ in die Beteiligungsstrategie aufgenommen werden solle. Diesen Vorschlag unterstützte ich. Er würde der Post AG bei den kleineren Gemeinden oder Ortschaften die notwendige betriebswirtschaftliche Flexibilität lassen und dem Service Public Rechnung tragen, indem in den sechs grossen Gemeinden eine vollumfängliche Poststelle betrieben wird. Dieser Vorschlag erachte ich auch deshalb positiv, da er keine Standortvorgabe macht und auch Modelle wie in Ruggell oder Balzers zulässt.

Ich bin der Ansicht, dass es der Regierung gut anstehen würde, die Beteiligungsstrategie von sich aus dementsprechend anzupassen. Sollten Sie, Herr Regierungschef-Stellvertreter, oder ihr Nachfolger in diesem Ministerium einer solchen Stärkung des Service Public ablehnend gegenüberstehen, könnte auch der Landtag von sich aus aktiv werden. Art. 16 Abs. 2b und 2c ÖUSG geben dem Landtag die Möglichkeit, die Regierung mit konkreten Abänderungen zu beauftragen, an welche die Regierung gemäss Abs. 2c auch gebunden ist.

Für mich wäre ein solches Vorgehen unterstützungswürdig, sollte die Regierung nicht von sich aus dementsprechend aktiv werden. Die Post ist ein öffentlich-rechtliches Unternehmen, gehört zu 75 Prozent den Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern und hat deshalb auch die Verantwortung, den Service Public hoch zu halten. Und dieser Service Public darf auch etwas kosten und muss nicht in allen Fällen betriebswirtschaftlichen Grundsätzen folgen. Damit wäre die Post AG in guter Gesellschaft. Ich verweise nur auf die LKW, bei welchen die Sparte ‘Elektrofachhandel’ jährlich ein Defizit im sechsstelligen Bereich aufweist. Auch dies ein Service Public Angebot, welches nicht nur nach betriebswirtschaftlichen Kriterien betrieben wird.

Die vom Petitionär vorgeschlagene Lösung einer vollumfänglichen Poststelle für die Gemeinden ab 4'000 Einwohner ist sicherlich eine grosszügige Variante. In der Schweiz empfahl 2018 die vom Bundesrat eingesetzte Arbeitsgruppe zur Ausgestaltung der Erreichbarkeit von postalischen Zugangspunkten, dass künftig 90 % der ständigen Wohnbevölkerung innerhalb von 20 Minuten zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr Zugang zu einer Poststelle oder Agentur haben bzw. innerhalb von 20 Minuten eine Barzahlungsdienstleistung tätigen können.

Hierbei wurden die Kantone als Erreichbarkeitsvorgaben herangezogen, da sie bei der Regionalisierung der Erreichbarkeitskriterien eine geeignete Bezugsgrösse darstellen würden und auch ein geeigneter Unterschied zwischen städtischen und ländlichen Räumen Rechnung getragen werden kann. Die Arbeitsgruppe schlug in Bezug auf den Zahlungsverkehr eine Verschärfung vor, indem sie die Zeitvorgabe von 30 auf 20 Minuten reduzierte. Die Vorschläge dieser Arbeitsgruppe hatten zur Folge, dass daraus ein dichteres Netz an Zugangspunkten resultierte.

Wenn man die Vorgabe von 20 Minuten Fussmarsch zur nächsten Poststelle heranzieht, ist der Vorschlag des Petitionärs zwar grosszügig, aber nicht aus der Luft gegriffen, sondern kann als Vorgabe betrachtet werden, welche es Wert ist, umgesetzt zu werden, um einen einwohnerfreundlichen Service Public zu installieren.

Abschliessend noch eine Bemerkung zur Aussage, dass der ‘drive-through-Briefkasten’ am bestehenden Standort erhalten bleibe, wie Sie Herr Regierungschef-Stellvertreter im Schreiben an die Abgeordneten ausführen. Ich frage mich schon, wie eine solche Aussage so zeitlos getätigt werden kann. Was geschieht denn mit diesem Gebäude nach dem Auszug der Post AG? Da es im Besitz des Landes ist, wird es wohl zu einer Umnutzung kommen, welche nicht ohne Investitionen in Millionenhöhe möglich sein wird. Somit wird der Entscheid der Post AG, dieses Gebäude zu verlassen, etliche Folgekosten für den Steuerzahler nach sich ziehen. Je nachdem wird dann dieser ‘drive-through-Briefkasten’ entfernt und somit das Versprechen an die Petitionäre gebrochen werden müssen. Diesbezüglich wird den Petitionären kein reiner Wein eingeschenkt.

Mittwoch, 20. Januar 2021

Sexueller Missbrauch Minderjähriger

Ein unverständliches Urteil


Vor einigen Tagen berichteten beide Landeszeitungen über ein Urteil des Landgerichts, mit welchem ein mehrfach des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger schuldig befundener Mann zu einer Freiheitsstrafe von 2 ½ Jahren verurteilt wurde. Nur 2 ½ Jahre, wenn man bedenkt, dass der Strafrahmen für schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen bis zu einer zehnjährigen Haftstrafe reicht. Das Urteil fiel gemäss Landeszeitungen unter anderem deshalb so milde aus, weil das Gericht die Unbescholtenheit des Mannes als mildernd wertete. 

Das kann es doch nicht sein
Am 8. Januar 2021 habe ich dieses Urteil auf Facebook mit den Worten ‘Das kann es doch nicht sein’ kritisiert. Über verschiedene Kanäle habe ich für diesen Post enormen Zuspruch erfahren. Diese Vielzahl an Rückmeldungen bestärkten mich darin, dass reden nicht mehr ausreicht, sondern nun erneut konkrete Schritte notwendig sind. Denn das Urteil wirft Fragen auf: Nur 2 ½ Jahre wegen Unbescholtenheit? Unbescholtenheit für einen Mann, der während 10 Jahren 10 Mädchen bzw. Schulfreundinnen der Tochter oder Kinder befreundeter Familien sexuell peinigte oder sogar missbrauchte? Zwischen neun und vierzehn Jahre alt waren die Mädchen, vor denen sich der Angeklagte zwischen 2008 und 2019 wiederholt entblösst und selbst befriedigt habe. Vier der Mädchen habe der heute 60-jährige zudem teils mehrfach sexuell missbraucht - eines davon sogar schwer. Drei der Opfer habe der Angeklagte an den Brüsten und im Genitalbereich betatscht und ein weiteres Mädchen zusätzlich auch mit dem Finger penetriert. In einigen Fällen habe er sie auch zum Ausprobieren von Instrumenten in einen Musikraum eingeladen, nur um sich dann dort vor ihnen selbst zu befriedigen. Dies alles war im Volksblatt zu lesen.

Opfer leiden bis heute
Das Vaterland zeigte auf, welche Folgen dieser sexuelle Missbrauch für die Opfer bis heute hat. Darin ist nachzulesen: «Ein Opfer klagt noch heute, mehrere Jahre später, über Schlafstörungen und Panikatta­cken. ‘Es gibt Tage, an denen ich lieber tot wäre’, diese Aus­sage des Opfers ist in der Ankla­geschrift festgehalten. Ein wei­teres Opfer fühlt sich nach wie vor unwohl, wenn beispielswei­se an der Bushaltestelle ältere Männer hinter ihr stehen. Und ein anderes Opfer leidet unter Essstörungen - das Mädchen hat nach ihrem Missbrauch an Gewicht zugelegt, um dem heu­te rund 60-jährigen Peiniger nicht mehr zu gefallen, wie ebenfalls bei der Verlesung der Anklageschrift zu hören war.»

Motion zur Erhöhung des Strafmasses
Dieses Urteil zeigt, dass die auf Antrag des Abgeordneten Manfred Kaufmann im Landtag von März 2019 vorgenommene Erhöhung des Strafmasses bei sexuellem Missbrauch von Minderjährigen noch nicht ausreicht. Deshalb werde ich - sofern ich auch in Zukunft dem Landtag angehören sollte - zeitnah eine Motion ausarbeiten, mit welcher die Regierung beauftragt werden soll, den Strafrahmen und hierbei besonders den Mindeststrafrahmen bei sexuellem Missbrauch von Minderjährigen zu erhöhen. Dies scheint mir angebracht. Die Opfer leiden ein Leben lang. Demgegenüber wird der Täter dieses Falles - sollte dieses Urteil rechtskräftig werden - spätestens im Februar 2023 wieder auf freiem Fuss sein. Es kann auch früher sein, die Verteidigung hat Revision angekündigt.

Sonntag, 10. Januar 2021

Wahlhilfe.li: Themen Migration & Integration sowie Gesellschaft, Kultur & Ethik

Recht auf selbstbestimmtes Sterben ist zu gewährleisten

Beantwortung und Kommentierung der Fragen von wahlhilfe.li


Migration und Integration


Befürworten Sie auf Gemeindeebene die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Ausländer/-innen, die seit vielen Jahren in Liechtenstein leben?

Antwort: Nein

Kommentar: Ausländerinnen und Ausländer, die viele Jahre in Liechtenstein leben, haben die Möglichkeit, sich einbürgern zu lassen. Wenn ihnen das Wahl- und Stimmrecht auf Gemeindeebene so wichtig ist, können sie es über diesen Schritt erhalten. Zudem können sie dann auch auf Landesebene wählen und abstimmen. Darüber hinaus scheint es mir wichtig, dass zwischen dem aktiven und passiven Wahlrecht, also zw. Wählen und gewählt werden können, kein Unterschied gemacht wird.


Soll die 30-Jahres-Frist für eine erleichterte Einbürgerung von alteingesessenen Ausländer/-innen gekürzt werden?

Antwort: Eher Ja

Kommentar: Einer Verkürzung stehe ich offen gegenüber, da sich die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner gegen die doppelte Staatsbürgerschaft entschieden haben. Somit müssten diese alteingesessenen Ausländerinnen und Ausländer den angestammten Pass abgeben und sich zu 100 Prozent zur Liechtensteiner Staatsbürgerschaft bekennen.


Würden Sie es begrüssen, wenn Liechtenstein mehr Flüchtlinge aufnehmen würde?

Antwort: Eher Nein

Kommentar: Dies hängt von verschiedenen Fragen ab: Was ist der Grund der Flucht? Von wo kommen die Flüchtlinge? Welche Ausbildung und welches Alter haben sie? Sind sie bereit sich zu integrieren und die deutsche Sprache zu erlernen? Menschen, die unsere christliche Weltordnung akzeptieren, eine Ausbildung besitzen und bereit sind, sich voll und ganz zu integrieren sollten bevorzugt aufgenommen werden. Grundsätzlich bin ich aber dafür, dass die Anstrengungen vor Ort, in den Krisengebieten verstärkt werden.


Sollen die Anforderungen betreffend Kenntnisse der Sprache und Staatskunde bei Einbürgerungen erhöht werden?

Antwort: Ja

Kommentar: Das heute verlangte Niveau B1 reicht nicht aus. Die Erhöhung auf B2 erachte ich als zwingend. Dies bedeutet gemäss Definition: "Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fliessend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne grössere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist." Dieses Niveau kann verlangt werden, wenn jemand bei uns wohnen will.


Soll Liechtenstein die bestehenden Zuwanderungsbeschränkungen für EWR- und Schweizer Staatsangehörige lockern?

Antwort: Nein

Kommentar: Eine Studie der Stiftung 'Zukunft.li' zeigt auf, dass eine Lockerung der Personenfreizügigkeit für unser Land nicht zu bewältigen wäre. "Aus heutiger Sicht spricht aus ökonomischen und gesellschaftspolitischen Gründen kaum etwas dafür, die Personenfreizügigkeit ohne Anpassungen auf dem Wohn- und Immobilienmarkt umzusetzen", so die Autoren der Studie. Die erhöhte Nachfrage an Baugrundstücken würde zudem die Immobilienpreise stark anheben. Eigentum zu erwerben würde dann fast verunmöglicht.


Gesellschaft, Kultur & Ethik


Sollen gleichgeschlechtliche Paare in allen Bereichen die gleichen Rechte wie heterosexuelle Paare haben?


Antwort:
Eher Nein

Kommentar: Die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner haben das Partnerschaftsgesetzt angenommen. Dies war der erste Schritt in die richtige Richtung. Weitere, wie die Ehe für alle, werden gefordert und sind richtig. Mühe habe ich, wenn es um die Möglichkeiten von Adoptionen von Kindern geht, weshalb ich die Frage nach gleichen Rechten in allen Bereichen nicht mit Ja beantworten kann. Hätte die Frage nach gleichen Rechten in fast allen Bereichen gelautet, hätte ich sie mit Ja beantwortet.


Soll in Liechtenstein die Freitodbegleitung (d.h. die Beihilfe zur Selbsttötung von urteilsfähigen Personen) durch Sterbehilfeorganisationen ausdrücklich für zulässig erklärt werden?

Antwort: Eher Ja

Kommentar: Sterben ist eine persönliche Angelegenheit. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben hat gewährleistet zu sein. Es geht den Staat nichts an, wann und wie jemand sterben möchte. Dies sind persönliche Freiheitsrechte. Da die Schweiz in dieser Frage sehr liberal ist und mehrere solche Sterbehilfeorganisationen kennt (bspw. Exit) macht es keinen Sinn, dies weiter zu verbieten.


Soll die katholische Kirche in Liechtenstein gegenüber den anderen Religionsgemeinschaften weiterhin privilegiert werden?

Antwort: Eher Ja

Kommentar: Unsere christlich-abendländische Kultur gilt es zu schützen, weshalb der römische.-kath. Kirche eine Sonderstellung eingeräumt werden sollte. Ich lehne aber den vorliegenden Konkordatsentwurf mit dem Heiligen Stuhl ab. Die anderen Religionsgemeinschaften sind aber auch zu respektieren. Die Sonderstellung der römischen.-kath. Kirche darf nicht bedeuten, dass die anderen Religionsgemeinschaften benachteiligt werden. Das Religionsgemeinschaftengesetz sollte in Kraft gesetzt werden.


Befürworten Sie eine strengere Kontrolle der Lohngleichheit von Frauen und Männern?

Antwort: Nein

Kommentar: Die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau ist auch Teil der Gesamtarbeitsverträge. Die Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge ist Sache der Sozialpartner und soll von der 'Zentral Paritätische Kommission der Stiftung SAVE' kontrolliert werden. Dafür gibt es diese Kommission und dafür sind Gesamtarbeitsverträge auch gemacht worden. Der Staat soll sich hier nur im Notfall einmischen. Solange die Sozialpartner keine Notwendigkeit der Einmischung sehen, ist es auch nicht angezeigt.

Sonntag, 3. Januar 2021

Wahlhilfe.li: Themen Justiz & Polizei sowie Staatshaushalt

Vorkommnisse wie beim Postplatz in Schaan sind nicht akzeptabel

Beantwortung und Kommentierung der Fragen von wahlhilfe.li


Justiz & Polizei


Soll die öffentliche Präsenz der Polizei verstärkt werden, um Sachbeschädigungen und Körperverletzungen zu bekämpfen?

Antwort: Ja

Kommentar: Es ist eine Grundaufgabe des Staates, den öffentlichen Raum zu schützen. Solche Vorkommnisse wie beim Postplatz in Schaan sind nicht akzeptabel und dürfen sich nicht wiederholen. Zu denken gab mir auch, dass die politisch Verantwortlichen die Schuld für diese Entwicklung immer anderen zugewiesen haben.


Finden Sie es richtig, dass die Landespolizei zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Korruption seit kurzem ein anonymes Hinweisgebersystem führt?


Antwort: Nein

Kommentar: Ich hinterfrage dieses Vorgehen. Man sollte nicht Privatpersonen dazu anhalten, andere zu beobachten, zu kontrollieren und bei der Polizei zu melden. Zudem könnte dies auch mit Vorverurteilung einhergehen. Dies schürt Missstimmung unter der Bevölkerung und löst keine Probleme. Irgendwie erinnert es mich an damalige DDR-Methoden.


Sollte im öffentlichen Raum eine stärkere Videoüberwachung stattfinden, um die Sicherheit aufrechtzuerhalten?

Antwort: Ja

Kommentar: Es ist erwiesen, dass Videoüberwachung die Sicherheit im öffentlichen Raum stärkt. Sicherheit ist das höchste Gut, das es zu schützen gilt. Natürlich ist dem Datenschutz genügend Rechnung zu tragen und die Dateien nach eine definierten Zeit wieder zu löschen


Finden Sie es richtig, dass bei der Landespolizei ein zentrales Bedrohungsmanagement aufgebaut wurde?

Antwort: Ja

Kommentar: Dieses Bedrohungsmanagement hat präventive Wirkung. Es kann schützen, weshalb es zu befürworten ist.


Würden Sie es begrüssen, wenn die Schweizer Grenzwacht an der liechtensteinisch-österreichischen Grenze auch ausserhalb von Krisensituationen wieder verstärkte Personenkontrollen durchführen würde?

Antwort: Eher Nein

Kommentar: Grundsätzlich ist die Innere Sicherheit über nationale Stellen wie die Landespolizei sicherzustellen. Dies ist auch eine Frage der Souveränität eines Landes. Diese Aufgaben sollten hauptsächlich bei der Landespolizei liegen, wobei dem nicht entgegensteht, dass sie von der Grenzwacht punktuell unterstützt werden kann, wenn es denn notwendig sein sollte.


Staatshaushalt


Soll das Land im Bereich «Internationale humanitäre Zusammenarbeit» mehr oder weniger ausgeben?

Antwort: Gleichviel

Kommentar: Liechtenstein tut sehr viel in diesem Bereich. Über CHF 20 Mio. pro Jahr werden für die Kategorien Not- und Wiederaufbauhilfe, Internationale Flüchtlings- und Migrationshilfe sowie die bilaterale und multilaterale Entwicklungszusammenarbeit budgetiert und aufgewandt.


Soll das Land im Bereich «Bildung» mehr oder weniger ausgeben?

Antwort: Mehr

Kommentar: Mehr Ausgaben für Bildung sind Investitionen in die Zukunft und für unsere Jugend. Im Rahmen des Massnahmenpakets III zur Sanierung des Staatshaushaltes wurden die Klassengrössen angehoben. Diese Richtzahlen bei den Klassengrössen sollen wieder reduziert werden, da kleinere Klassen dem Lernerfolg und damit der Ausbildungsqualität dienen. Ebenfalls aus Spargründen wurde eine Reduktion von Auslandsaufenthalten von Schulklassen vorgenommen. Dieser Entschluss soll zurückgenommen werden.


Soll das Land im Bereich «Kultur und Freizeit» mehr oder weniger ausgeben?

Antwort: Gleichviel

Kommentar: Der Staat unterstützt die Kunst und Kultur unseres Landes über die Kulturstiftung und über die Finanzierung der Museen sowie des Theaters am Kirchplatz grosszügig. Beim Sport bzw. Freizeit ist zwischen Sportstätten von landesweiter Bedeutung und jenen auf Gemeindeebene zu unterscheiden. Das Land sollte sich beim Bau von Sportstätten mit landesweiter Bedeutung finanziell beteiligen. Gemeindespezifische Sportstätten sind von den Gemeinden zu finanzieren.


Soll das Land im Bereich «Soziale Wohlfahrt» mehr oder weniger ausgeben?

Antwort: Mehr

Kommentar: Nur wenn es sinnvoll ist, soll mehr ausgegeben werden. Die bezahlte Elternzeit wird ein Bereich sein, der höhere Kosten generiert und der zwingend notwendig ist. Zudem kann mit einer Erhöhung des Staatsbeitrages an die Obligatorische Krankenpflegeversicherung die vermutlich bevorstehende Beitragserhöhung in die AHV kompensiert werden. Dann können auch die Rentnerinnen und Rentner sowie die Familien profitieren und zudem ist kein Export ins Ausland damit verbunden.


Soll das Land im Bereich «Öffentlicher Verkehr» mehr oder weniger ausgeben?

Antwort: Mehr

Kommentar: Die LIECHTENSTEINmobil soll gestärkt werden. Das Busangebot soll ausgebaut werden. Hierzu gehören Busbeschleunigungen und Busspuren an verkehrstechnisch neuralgischen Stellen, wie den Zentren von Schaan und Vaduz. Zudem soll Busfahren unter 18 Jahre kostenlos werden. Die Ortsbusse sind aufeinander abzustimmen.


Soll das Land für die «Strasseninfrastruktur» mehr oder weniger ausgeben?

Antwort: Gleichviel

Kommentar: Das jährliche Ausgabenvolumen hat eine sinnvolle Höhe, die beibehalten werden soll. Damit ist unsere Verkehrsinfrastruktur modern und sicher. Nicht aussen vor lassen sollte man die Umsetzung konkreter Projekte, wie der Autobahnzubringer Vaduz-Triesen oder die Verbindung der Industrie Ruggell mit der Autobahneinfahrt.

Montag, 28. Dezember 2020

Wahlhilfe.li: Themen Finanzen & Steuern sowie Wirtschaft & Arbeit

Raumplanung sollte Teil des Finanzausgleichs werden

Beantwortung und Kommentierung der Fragen von wahlhilfe.li


Finanzen & Steuern


Soll die Aufteilung von Ausgaben und Einnahmen zwischen Gemeinden und Land zugunsten des Landes angepasst werden?

Antwort: Eher Ja

Kommentar: Die Steuerkraftunterschiede zwischen den Gemeinden haben sich in den letzten Jahren negativ entwickelt. Auf der einen Seite Vaduz und Schaan, welche sehr hohe Reserven bilden konnten und jedes Jahr einen Überschuss in Millionenhöhe generieren. Auf der anderen Seite Gemeinden, welche keine Möglichkeit haben, den Gemeindesteuerzuschlag auf 150 % zu senken. Dieses Ungleichgewicht gehört reduziert, da es auch dem gesellschaftlichen Zusammenhalt unter der Bevölkerung nachteilig ist.


Soll zwischen den Gemeinden ein horizontaler Finanzausgleich eingeführt werden?

Antwort: Eher Ja

Kommentar: Die Raumplanung sollte Teil des Finanzausgleichs werden. Dann bestände bspw. die Möglichkeit, dass jene Gemeinden entlang der Autobahn die Industrie- und Gewerbezonen erweitern und andere darauf keinen Wert legen müssten. Solche raumplanerischen Steuerungselemente können mittels horizontalem Finanzausgleich, also mit einem Finanzausgleich zwischen den Gemeinden, eingeführt werden. Das Mobilitätskonzept 2030 sieht ein solches Szenario auch vor. Zumindest ist es prüfenswert.


Sind Sie für eine Erhöhung der Steuern für Personen mit hohem Einkommen?

Antwort: Eher Nein

Kommentar: Rund 50 % der Bevölkerung zahlt keine Steuern. Ein Grossteil der Steuereinnahmen wir von den höheren oder hohen Einkommen generiert. Es gibt keine Veranlassung für diese die Steuern zu erhöhen, zumal der Staatshaushalt in den letzten Jahren saniert wurde. In Bezug auf die gesunde Entwicklung des Staatshaushaltes gilt es auch die Ausgabenseite im Auge zu behalten. Ein Kostentreiber sind die zahlreich neu geschaffenen Stellen, wobei nicht klar ist , ob alle auch wirklich benötigt werden.


Soll die Besteuerung von Casinos erhöht werden, damit Liechtenstein als Casino-Standort weniger attraktiv wird?

Antwort: Eher Nein

Kommentar: Liechtenstein hat Rahmenbedingungen für einen Casino-Markt geschaffen. Es war nicht zu vermuten, dass so viele Casinos bei uns ansässig werden. Man sollte die Rahmenbedingungen aber jetzt nicht ändern, da dies der Verlässlichkeit des Staates schadet. Ich glaube auch nicht, dass wegen den Steuern der Standort weniger attraktiv wird. Vielmehr gilt es die Entwicklung genauestens zu beobachten. Wenn der Markt gesättigt ist, regelt sich die Grösse des Casino-Platzes Liechtenstein von selbst


Wirtschaft & Arbeit


Befürworten Sie die Einführung eines für alle Arbeitnehmer/-innen gültigen Mindestlohnes?

Antwort: Nein

Kommentar: Dies sollte den Sozialpartnern überlassen werden, welche über die Gesamtarbeitsverträge Mindestlöhne festlegen. Dieses System funktioniert. Der Staat sollte sich nicht einmischen.


Soll der Kündigungsschutz für ältere Angestellte verbessert werden?

Antwort: Nein

Kommentar: Eine Bevorteilung einer Generation bedeutet gleichzeitig eine Benachteiligung anderer Generationen. Dies ist nicht zielführend, auch was den sozialen Frieden betrifft. Auch dies ist - wenn überhaupt - zwischen den Sozialpartnern und damit in den Gesamtarbeitsverträgen zu regeln.


Sollte mehr dafür getan werden, dass Postfilialen in möglichst allen Gemeinden unterhalten werden?

Antwort: Eher Ja

Kommentar: Die Liechtensteinische Post AG gehört zu 75 % dem Land Liechtenstein und somit den Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern. Öffentlich-rechtliche Unternehmen wie die Post, die Telecom, die LKW und andere haben einen öffentlichen Auftrag, einen sog. Service Public zu erfüllen. Hierbei darf nicht immer die Gewinnmaximierung an oberster Stelle stehen, sondern der Dienst am Kunden, sprich an der Bevölkerung, hat zu gelten, auch wenn er betriebswirtschaftlich nachteilig ist. Bspw: Wie beim LKW-Shop.


Soll sich der Staat bei den Bergbahnen Malbun finanziell und inhaltlich noch stärker engagieren?

Antwort: Ja

Kommentar: Der Landtag hat die finanzielle Absicherung für den Corona-Winter bewilligt. Nun gilt es die Entwicklung zu definieren. Zuerst soll ein Konzept zur Weiterentwicklung des Naherholungsgebietes Steg-Malbun erstellt werden, mit welchem die Grundausrichtungen festgelegt werden. Anschliessend gilt es die Weiterentwicklung der Bergbahnen zu sichern. Hierbei werden Investitionen in die Infrastruktur und die Beschneiung notwendig werden, da sonst die Bergbahnen auf Dauer nicht konkurrenzfähig sein werden.


Soll der Ausbau des Mobilfunknetzes nach 5G-Standard weiter vorangetrieben werden?

Antwort: Ja

Kommentar: Die Einführung des 5G Mobilfunkstandard wird für den Wirtschaftsplatz von grösster Wichtigkeit sein, da dieser für die Umsetzung der Industrie 4.0 und der künstlichen Intelligenz unabdingbar ist. Des Weiteren wird er für das autonome Fahren benötigt. Wichtig ist aber, dass er auf Basis der gesundheitlichen Aspekte eingeführt wird. Der Weg mit der Schweiz sollte beibehalten werden, da die Schweiz die strengeren Grenzwerte als die EU kennt.

Dienstag, 22. Dezember 2020

Wahlhilfe.li: Themen Umwelt, Verkehr & Energie sowie Politisches System & Aussenbeziehungen

'Klimaneutralität 2050': Staat muss als Vorbild vorangehen

Beantwortung und Kommentierung der Fragen von wahlhilfe.li


Umwelt, Verkehr & Energie


Soll der Staat erneuerbare Energien und einen ressourcenschonenden Umgang mit Energie stärker fördern als bisher?

Antwort: Eher Ja

Kommentar: Der Landtag hat die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen verlängert. Dies war richtig und wichtig. Die Installation und der Einsatz von erneuerbaren Energien soll mit Anreizsystemen beschleunigt werden, nicht mit Druck und Verboten. Zentral ist aber auch, dass der Staat beim Bau der neuen Hochbauten als Vorbild vorangeht. Man kann nicht von der Bevölkerung etwas erwarten, was man selbst nicht umsetzt.


Soll Liechtenstein zur Lösung der Verkehrsproblematik künftig stärker auf verursacherorientierte Abgaben setzen?

Antwort: Eher Nein

Kommentar: Die Lösung der Verkehrsproblematik löst man nicht durch Zwang und Abgaben, sondern durch Anreize und verbesserte Angebote. So ist bspw. das Busangebot auszubauen und die Busbeschleunigung voranzutreiben. Hierzu gehören Busspuren - auch und gerade bei verkehrsneuralgischen Orten wie den Zentren von Schaan und Vaduz.


Befürworten Sie eine Rheinaufweitung und Renaturierung des Rheins in Liechtenstein?

Antwort: Eher Nein

Kommentar: Die Rheinaufweitung ist nur auf Kosten von Boden zu realisieren. Dafür müssen Landwirtschaftsflächen abgebaut werden. Liechtensteins Bodenressourcen sind beschränkt, weshalb ich ein Abbau kritisch sehe. Zudem gilt es die Sicherheit vor Hochwasser sicherzustellen. Der Rheindamm wurde aufgrund des Sicherheitsaspektes gebaut. Dieser darf in keiner Art und Weise vermindert werden.


Soll in Liechtenstein künftig bei allen Neubauten, welche keine Photovoltaikanlage haben, eine Ersatzabgabe fällig werden, welche wiederum für die Errichtung grösserer Photovoltaikanlagen genutzt werden kann?

Antwort: Eher Nein

Kommentar: Vom Ziel 'Klimaneutralität 2050' soll die Bevölkerung mittels Anreizsystemen überzeugt werden. Druck und Verbote sind die Flasche Vorgehensweise. Für viele Personen stellt auch die Finanzierbarkeit eine wichtige Frage dar. Wichtig ist, dass der Staat als Vorbild vorangeht. Der Landtag hat zahlreiche Neubauten beschlossen, welche als Vorzeigeprojekte gebaut werden könnten. So könnten auch die Fassaden mit Photovoltaik ausgerüstet werden. Leider verzichtet die Regierung bisher darauf.


Würden Sie es begrüssen, wenn in Liechtenstein eine wirksamere nationale Raumplanung eingeführt würde?

Antwort: Eher Ja

Kommentar: Eine wirksamer nationale Raumplanung könnte über die Neuausrichtung des Finanzausgleichs installiert werden. Dies sieht auch das Mobilitätskonzept 2030 vor. Mit einem horizontalen Finanzausgleich könnte man die Raumplanung steuern, gerade in Bezug auf die Industrie- und Gewerbezonen.


Politisches System & Aussenbeziehungen


Sollen Pro- und Contra-Komitees bei Volksabstimmungen ihre Finanzierung offenlegen müssen?

Antwort: Nein

Kommentar: Da die Regierung für einen Abstimmungskampf über Steuergelder mehr finanzielle Mittel als private Komitees zur Verfügung hat, wäre es zweckmässiger, ihr einen Finanzrahmen vorzugeben, damit zwischen dem privaten Komitee und der Regierung kein finanzielles Ungleichgewicht entsteht. Pro- und Contra-Lager sollten für einen Abstimmungskampf in etwa dieselbe Höhe an finanziellen Mittel zur Verfügung haben, damit sich eine Volksabstimmung nicht über das zur Verfügung stehende Geld entscheidet.


Soll Liechtenstein die Umsetzung von EWR-Recht in nationales Recht künftig öfters verzögern und aufweichen, auch wenn es damit gegen die Vorgaben aus dem EWR-Abkommen verstösst?

Antwort: Nein

Kommentar: Liechtenstein muss aber auch nicht die Vorreiterrolle innehaben und EU-Richtlinien mittels vorauseilendem Gehorsam umsetzen, zumal nicht alle Richtlinien auf Kleinstaaten ausgerichtet sind und somit eher Nachteilig für die Wirtschaft sind. Man sollte verstärkt die aussergewöhnliche  Ausgangslage unseres Landes mit den beiden Wirtschaftsräumen Schweiz und EU sowie die Grenzgängersituation bei der Ausarbeitung der EU-Richtlinien einfordern.


Soll Liechtenstein das bestehende Netz an Botschaften und ständigen Vertretungen im Ausland ausbauen?

Antwort: Eher Nein

Kommentar: Der einzige Ort, an welchem eine eigene Botschaft unter Umständen noch Sinn machen würde, wäre Paris mit dem Sitz der OECD.


Befürworten Sie die Senkung des Stimm- und Wahlalters auf 16 Jahre?

Antwort: Nein

Kommentar: Ein Grossteil der 16- und 17-jährigen zeigt nur geringes bis gar kein Interesse an Politik. Umfragen bei Jugendorganisationen haben ergeben, dass auch unter Jugendlichen das Stimmrechtsalter 16 grossmehrheitlich abgelehnt wird.


Soll Liechtenstein dem Internationalen Währungsfonds (IWF) beitreten?

Antwort: Nein

Kommentar: Ein IWF-Beitritt bringt zu wenig Vorteile. Das Argument, dass Liechtenstein bei einer finanziellen Schieflache den IWF zur Rettung und Hilfe anrufen könnte, ist kein gangbarer Weg. Man hat bei anderen Ländern wie bspw. in Griechenland gesehen, wie rücksichtslos und ohne soziale Bedenken der IWF vorging, um Gelder zu sprechen. Vielmehr würde ich einen Rettungsvertrag mit der Schweiz bevorzugen. Zudem hätte Liechtenstein in der Stimmrechtsgruppe der Schweiz praktisch keine Stimmkraft.