Donnerstag, 31. Oktober 2024

Privatisierung von Radio Liechtenstein

Radio L: Ohne private Investoren keine Privatisierung

Antwort auf die LIEWO-Frage vom 3. November 2024

Die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner möchten, dass es auch in Zukunft ein Radio gibt, für welches aber weniger an Steuergelder aufgewendet werden müssen. Dies hat die Nachwahlbefragung ergeben und dies muss nun das oberste Ziel allen Handelns sein.

Den Liechtensteinischen Rundfunk und somit Radio Liechtenstein in eine private Trägerschaft zu überführen, bedingt aber, dass von privater Seite überhaupt Interesse vorhanden ist, Radio Liechtenstein zu übernehmen bzw. die Reste des Unternehmens zu kaufen. Bis heute hat sich (zumindest soweit bekannt) niemand gemeldet, der ein ernsthaftes Interesse an einer Übernahme von Radio Liechtenstein hat.

Die Privatisierung von Radio Liechtenstein kann jedoch nur umgesetzt werden, wenn es Interessenten gibt, die Radio Liechtenstein auf privater Basis weiterführen möchten. Deshalb müssen als Erstes Anstrengungen unternommen werden, private Investoren zu finden. Es wurde im Rahmen des Abstimmungskampfes nicht diskutiert, was sein sollte, wenn sich keine privaten Investoren finden lassen. Dann wird auch eine Privatisierung nicht umsetzbar sein. Und dann? Darauf gaben auch die Initianten der DPL nie eine Antwort.

Sollten Interessenten gefunden werden, müssen mit ihnen Gespräche geführt werden. Diesbezüglich gilt es auch zu klären, in welcher Struktur bzw. Rechtsform Radio Liechtenstein weitergeführt wird. Soll Radio Liechtenstein ausschliesslich privat geführt werden oder wäre eine Public-Private-Partnership zielführender? Investoren werden hierzu sicherlich auch Vorstellungen haben und Bedingungen vorgeben und ein Mitspracherecht einfordern, schliesslich werden sich die finanziellen Aufwendungen, welche sie stemmen müssen, kein Pappenstiel sein.

Mittwoch, 9. Oktober 2024

Forumsbeitrag zur Volksabstimmung Radio L

Die DPL-Initiative gefährdet unsere Demokratie

Standpunkt zur bevorstehenden Volksabstimmung betreffend Radio L 

Diese Woche erhalten Sie die Abstimmungsunterlagen für die Volksabstimmung in Bezug auf die Aufhebung des Gesetzes über den ‘Liechtensteinischen Rundfunk’. Was so unspektakulär tönt, hat Sprengkraft, geht es doch damit auch um die Ausgestaltung des Medienplatzes Liechtenstein.

Kein Zweifel: 4 Mio. Franken jährlicher Staatsbeitrag sind viel. Man darf zu Recht die Frage nach dem Verhältnis von Kosten und Nutzen stellen. Man darf dabei aber nicht ausser Acht lassen, dass dieser jährliche Staatsbeitrag auf vier Jahre und somit befristet gesprochen wurde. Für mich steht ausser Frage, dass dieser Betrag in vier Jahren reduziert werden muss.

Aktuell ist dieser Betrag jedoch notwendig, um Radio L auf die Zukunft hin auszurichten. Wir alle wollen, dass Radio L neben Musik ein qualitativ hochstehendes Programm anbietet und einen Journalismus betreibt, der von Recherchen und Eigenproduktionen gekennzeichnet sowie themenbestimmend ist. Dies bot die Redaktion des Radios bereits in der Vergangenheit, in letzter Zeit jedoch nicht. Es sind jüngst Massnahmen eingeleitet und Strukturen geschaffen worden, um unser Radio wieder dorthin zu führen, wo es einmal war. Nun gilt es hierfür die finanzielle Grundlage zu schaffen, weshalb für mich der aktuelle jährliche Staatsbeitrag einer Anschubfinanzierung gleichkommt. Wenn das Programm wieder besser ist, werden die Hörerzahlen wieder zunehmen, dann sind auch wieder mehr Unternehmen gewillt, unser Radio als Werbeplattform zu nutzen und dann erhöhen sich auch wieder die Einnahmen, womit der Staatsbeitrag wieder gesenkt werden kann. Ein Kreislauf.

Unserem Radio kommt dann wieder eine wichtige Stellung in Bezug auf die Demokratie unseres Landes zu. Diese Stellung ist notwendig, damit Liechtenstein neben einer Tageszeitung und einem TV-Kanal eine weitere tägliche Informationsquelle hat. Gerade in einem Land mit Volksabstimmungen ist ein diversifizierter Medienplatz von grundlegender Bedeutung. Diesen stellen wir in Frage, wenn wir Ja zu dieser Initiative sagen, da ein Weiterbetrieb auf privater Grundlage alles andere als gesichert ist. Die Chance, dass Radio L bei Annahme der Initiative verstummt, sind viel höher, als dass es auf privater Basis weitersendet. Und übrigens: ohne Staatsbeitrag in Millionenhöhe wird auch ein privater Radiosender nicht existieren können.

Die FBP bittet sie, an dieser Abstimmung teilzunehmen und diese Initiative abzulehnen. Geben wir dem Radio diese neue Startmöglichkeit. Unsere Informationslandschaft und besonders eine funktionierende (direkte) Demokratie sollten uns dies Wert sein.



Dienstag, 8. Oktober 2024

Erhöhung Anzahl Unterschriften für Volksentscheide

Das Volk ist nicht lästig


Standpunkt auf der Seite ‚FBP-Blickwinkel‘ im Liechtensteiner Vaterland vom 8. Oktober 2024 zur Erhöhung der Unterschriftenanzahl für Initiativen und Referenden

Die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner haben dieses Jahr überdurchschnittlich von ihrem verfassungsmässigen Recht, ein Referendum oder eine Initiative zu lancieren, Gebrauch gemacht. Sechs Volksabstimmungen fanden dieses Jahr bereits statt, mindestens zwei weitere stehen bevor. Im Vergleich dazu: 2023 war es eine Volksabstimmung, 2022 waren es deren zwei. Die Jahre davor schwankte die Zahl zwischen null und drei Urnengängen.

Diese überproportional hohe Anzahl an Volksbegehren im Jahr 2024 wird aktuell dazu verwendet, eine Erhöhung der Anzahl Unterschriften, welche für ein Referendum oder eine Initiative gesammelt werden müssen, in den Raum zu stellen. In Liechtenstein werden für ein Referendum 1000 Unterschriften benötigt, für eine Verfassungsinitiative sind es deren 1500. Dies bedeutet, dass knapp fünf Prozent der Stimmberechtigten ein Referendum und etwas mehr als sieben Prozent der Stimmberechtigten eine Verfassungsinitiative unterschreiben müssen, damit sie zustande kommen. Von Bedeutung hierbei ist, dass bei einem Referendum die Unterschriften innerhalb eines Monats und bei einer Verfassungsinitiative innerhalb von sechs Wochen gesammelt werden müssen.

In der Schweiz gibt es durchschnittlich 5‘567‘120 Mio. Stimmberechtigte. Für ein Referendum werden 50‘000 Unterschriften benötigt. Dies sind 0.8 Prozent der Stimmberechtigten. In der Schweiz hat man nicht einen Monat Zeit, um die Unterschriften für ein Referendum zu sammeln, sondern 100 Tage, also mehr als drei Monate. Für eine Verfassungsinitiative werden 100‘000 Unterschriften benötigt, also weniger als zwei Prozent der Stimmberechtigten. 18 Monate hat man in der Schweiz Zeit, um für eine Verfassungsinitiative die notwendige Anzahl Unterschriften zu sammeln. Also massiv mehr als jene sechs Wochen, die bei uns als Frist gelten.

Der Vergleich zur Schweiz zeigt auf, dass in Liechtenstein die Hürden für ein Referendum oder eine Initiative weitaus höher sind als bei unseren Nachbarn. Nur weil die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner dieses Jahr rege von ihrem verfassungsmässigen Recht Gebrauch gemacht haben ist es nicht angezeigt, Referenden und Initiativen durch eine Anhebung der Unterschriftenzahl zu erschweren und damit Volksrechte abzubauen. Das Volk ist nicht lästig, wenn es seine verfassungsmässigen Rechte wahrnimmt; das Volk ist der Souverän. Deshalb ist ein Abbau an Volksrechten nicht zielführend.