Donnerstag, 29. August 2019

GPK-Bericht zur Post AG

Der Verwaltungsrat der Post AG hätte klagen müssen

Mein Volksblatt-Interview zum GPK-Bericht bezüglich des Klageverzichts hinsichtlich der Vorkommnisse betreffend der E-Solutions-Strategie der Post AG


Anfang Oktober 2018 ist bekannt geworden, dass die Regierung nach den millionenteuren Auslandsabenteuer im Bereich E-Solutions nicht gegen ehemalige Führungsorgane klagen will. Noch am selben Tag forderte die FBP-Fraktion Transparenz in dieser Sache. Was hat die FBP-Fraktion damals stutzig gemacht?

Ich möchte hier nicht von «stutzig gemacht» sprechen. Das Thema Post AG und E-Solutions ist ja nicht irgendein 0815-Thema. Diesbezüglich ging es um mehrere Millionen Franken an Steuergeldern, welche bei der Post AG durch falsche Strategie vernichtet wurden. Zudem hat der PUK-Bericht Verfehlungen von Seiten des damaligen Verwaltungsrats sowie der damaligen Geschäftsleitung zu Tage gebracht. Die FBP wollte, dass die Hintergründe des Entscheids der Regierung ans Licht kommen und auch öffentlich gemacht werden. Die Bevölkerung hat doch ein Anrecht zu erfahren, wie die Regierung zu diesem Entscheid kam, auf welche Fakten und Argumente sie sich dabei stützte und was alles in Bezug auf die Entscheidungsfindung unternommen wurde. Es ging um über 20 Mio. Franken an Steuergeldern. Daraus leitet sich für mich das Recht der Bevölkerung ab, die Hintergründe zu kennen. Das war die Intention der FBP-Fraktion.


Obschon die VU-Fraktion damals geschlossen dagegen stimmte, fand der Ruf nach Aufklärung mittels GPK bei den Abgeordneten im November 2018 eine klare Mehrheit. Vor der Sommerpause hat die GPK den entsprechenden Bericht nun veröffentlicht, der im kommenden Landtag behandelt wird. Mit welchen Reaktionen rechnen Sie?

Die GPK hat den Auftrag des Landtages sehr gewissenhaft ausgeführt. Die GPK-Mitglieder waren sich der Verantwortung, welche mit diesem Auftrag einher ging, sehr bewusst. Es konnten einige Fakten zu Tage gebracht werden, welche bisher nicht bekannt waren. Einige davon werden Reaktionen und auch Kritik auslösen. Hierbei dürfte auch das formelle Vorgehen kurz vor Ablauf der ersten möglichen Frist von September 2018 in den Mittelpunkt rücken und für Kritik am Vorgehen des zuständigen Ministers sorgen.


Stimmt. Wirft man einen Blick in den GPK-Bericht, traut man seinen Augen nicht: So hat Daniel Risch seine Regierungskollegen erst einen Tag vor Ablauf der ersten Verjährungsfrist per «dringlichem E-Mail» angefragt, ob die Regierung bezüglich «Post-Debakel» eine allfällige Klage einreichen soll.

Die letzte Woche vor Ablauf der ersten Frist wirft tatsächlich Fragen auf: Der erste Verjährungstermin war der 23. September 2018, ein Sonntag. Deshalb hätte eine Klage bis Freitag, 21. September 2018 eingereicht werden müssen. Daniel Risch gab am Montag, 17. September vorsorglich eine entsprechende Rumpfklage in Auftrag. Einen Tag später, am 18. September fand eine Regierungssitzung statt, an welcher der Regierungschef-Stellvertreter diese Rumpfklage und den ersten Verjährungstermin mit keinem Wort erwähnte. Tags darauf, nach Erhalt dieser vorsorglichen Rumpfklage, wandte sich Vizeregierungschef Daniel Risch telefonisch an den Regierungschef, der um Ausland war, sowie mit einem «dringlichen Mail» an die anderen Regierungsräte. Er schrieb ihnen, dass er ohne gegenteilige Rückmeldung der Mehrheit der Regierungsmitglieder von einer Klage absehen würde. Solche negativen Rückmeldungen hat er dann zumindest mehrheitlich nicht bekommen, womit er auf die Einreichung der Klage verzichtete. Der formelle Beschluss nicht zu klagen fiel dann in der Regierungssitzung vom 25. September 2018, als zwei Tage nach Ablauf der ersten Frist. Dieses Vorgehen wirft Fragen auf, besonders die Tatsache, dass Daniel Risch an der Regierungssitzung vom 18. September 2018 kein Wort zum Thema verlor.


Dann finden Sie auch, dass ein solches Vorgehen nicht normal ist?

Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass es üblich ist, dass die Regierung solch wichtige Entscheide mittels E-Mail und mittels Zirkularbeschluss fällt.


Wie hat Daniel Risch sein Vorgehen gegenüber der GPK argumentiert?

Diesbezüglich kann ich auf den GPK-Bericht verweisen. Dort kann nachgelesen werden: «Dr. Daniel Risch räumt dazu mündlich ein, dass, in der Rückschau, eine Information der Regierung an der Regierungssitzung vom 18. September 2018 sinnvoll gewesen wäre.» Meines Erachtens wäre es zwingend gewesen, dass er die Regierung am 18. September über das in wenigen Tagen anstehende erste Fristdatum sowie die vorsorglich in Auftrag gegebene Rumpfklage in Kenntnis setzt und formellen Beschluss fällen lässt. Dann hätte die Regierung vor Ablauf der ersten Frist und nicht erst im Nachhinein entscheiden können.


Hätte er nicht einfach vorsorglich eine Klage einreichen können, die ja immer noch zurückgezogen werden hätte können?

Diese Möglichkeit hätte es auch noch gegeben. Aber auch für dieses Vorgehen hätte er meines Erachtens die Zustimmung der anderen Regierungsmitglieder einholen müssen.


Eine Frage, der die GPK ebenfalls nachgegangen ist: Ob Daniel Risch nicht in den Ausstand treten hätte müsse. Hätte er?

Ich finde ja, zumal das Gesetz dies meines Erachtens auch vorgibt. In Art. 6 des Landesverwaltungspflegegesetzes steht in Absatz d, dass unter anderem ein Mitglied der Regierung von der Ausübung einer Verwaltungssache ausgeschlossen ist, wenn es in Sachen, in denen es als Bevollmächtigte, Verwalter oder Geschäftsführer eine Partei oder in ähnlicher Art bestellt war oder noch ist. Das Gesetz bezieht sich also ganz klar auch auf die Vergangenheit. Daniel Risch arbeitete vor seiner Regierungstätigkeit als Chief Marketing Officer bei der Post AG und war Mitglied der Geschäftsleitung. Eine gewisse emotionale und persönliche Verbindung zum Unternehmen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist somit vorhanden. Es muss aber auch klar gesagt werden, dass er mit der ganzen E-Solutions-Strategie überhaupt nichts zu tun hatte. Das Debakel bei der Post AG geschah vor seinem Eintritt in die Geschäftsleitung der Post AG. Trotzdem hätte er sich meines Erachtens für befangen erklären müssen. Die rechtlichen Möglichkeiten dazu wären auf jeden Fall vorhanden gewesen. 


Warum sich die Regierung nach der ersten Verjährungsfrist als Kollegialregierung gegen eine Klage entschieden hat, bleibt jedoch weiter im Verborgenen.

Der GPK fehlen gewisse rechtliche Möglichkeiten, wie etwa den Einblick in die Regierungsprotokolle oder das Abstimmungsverhalten innerhalb der Regierung. Es liegt nun beim Landtag, ob ihm diese nun vorliegenden Informationen des GPK-Berichts reichen oder er eine vertiefte Abklärung wünscht. Wenn der Landtag nächste Woche den Wunsch äussert, darüber mehr in Erfahrung bringen zu wollen, dann müssten die Abgeordneten eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) einsetzen. Einer solchen stehen grössere Befugnisse und Möglichkeiten als der GPK zu, womit sie die Ereignisse innerhalb der Regierung nochmals vertieft untersuchen könnte.


Würden Sie eine weitere Post-PUK befürworten?

Das kann ich momentan nicht mit Ja oder Nein beantworten. Wenn der Landtag findet, eine PUK würde einen Mehrwert bringen, dann reichen sieben Stimmen. Wichtig erscheint mir aber vielmehr, welcher Auftrag einer solchen PUK gegeben wird und welche Erwartungen an eine solche PUK gestellt werden.


In einer «Vaterland»-Umfrage vom Juli 2019 haben sich 83,55 Prozent von 784 Beteiligten für eine Klage ausgesprochen. Auf den Punkt gebracht: Wem darf man nun eigentlich die Schuld geben, dass nicht geklagt wird - dem zuständigen Regierungschef-Stellvertreter, der Kollegialregierung oder der Führung der Liechtensteinischen Post?

Persönlich kann ich dem Entscheid der Regierung, nicht zu klagen, einiges abgewinnen. Auch wenn die Möglichkeit bestanden hätte, ist für mich die Regierung eigentlich die falsche Instanz für eine solche Klage. In der Verantwortung steht meines Erachtens der heutige Verwaltungsrat der Post AG. Sowohl der damalige Bericht der KPMG als auch der PUK-Bericht haben Verfehlungen von Seiten des damaligen Verwaltungsrats sowie der damaligen Geschäftsleitung zu Tage gebracht. Meines Erachtens wäre es in der Verantwortung des heutigen Verwaltungsrates gewesen, gegen diese Verfehlungen vorzugehen.


Laut GPK-Bericht lag auch ein Gutachten aus dem Jahr 2017 vor, das sich für eine Klage ausspricht. Spielte dieses beim Entscheid keine Rolle?

Das Gutachten spricht sich nicht für eine Klage aus, sondern kommt zum Schluss, dass eine Klage nicht aussichtslos wäre, da klare Indizien für ein pflichtwidriges, damit wohl schuldhaftes und möglicherweise schadenverursachendes Verhalten der ehemaligen Organe der Liechtensteinischen Post AG bestünden. Daniel Risch hat den Verwaltungsrat der Post AG aufgefordert, über die Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen gegen die ehemaligen Organe der Post AG zu entscheiden. Der Verwaltungsrat hat sich jedoch zwei Mal dagegen ausgesprochen. Mitautor dieses Gutachtens war der heutige Staatsgerichtshofpräsidenten Dr. Hilmar Hoch und daher kann es wohl als fundiert und seriös angesehen werden.


Wie beurteilen Sie den Entscheid der Post, nicht zu klagen?

Als falsch. Es leuchtet mir zwar ein, dass der Verwaltungsrat der Post AG aus ökonomischen oder strategischen Gründen kein Interesse an einer solchen Klage hat, zumal eine solche Geld kostet und man nie sicher sein kann, ob man einen solchen Prozess gewinnt oder verliert. Zudem würde er vermutlich Jahre dauern. Für mich hat die Post AG, welche mehrheitlich dem Land Liechtenstein und somit uns allen gehört, aber auch eine Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit. Es geht um Steuergelder in Höhe von über 20 Millionen Franken, die vernichtet wurden. Es wäre dem Verwaltungsrat der Post AG gut zu Gesicht gestanden, diese Verantwortung als öffentlich-rechtliches Unternehmen in ihre Entscheidungsfindung miteinzubeziehen und diese wahrzunehmen. Der Verwaltungsrat der Post AG nahm darauf meines Wissens aber keine Rücksicht bzw. zog dieses Faktum nicht in seine Entscheidungsfindung mit ein. Das finde ich nicht richtig und auch zu einem gewissen Teil respektlos gegenüber der Bevölkerung. Die letzte mögliche Frist lief am 23. August 2019 ab. Das Thema ist also vom Tisch. Eine Klage wäre natürlich ein politisches Signal gegenüber der Bevölkerung gewesen. Es kann nicht sein, dass jedes Mal, wenn bei einem staatlichen Betrieb etwas schief läuft, das Land finanziell - teilweise mit Millionen - einspringen muss und niemand für Verfehlungen zur Rechenschaft gezogen wird.


Weshalb hat Vizeregierungschef Daniel Risch den Verwaltungsrat der Post AG nicht angewiesen, Klage einzureichen?

Weil er es nicht darf. Er hat gemäss Corporate Governance kein Weisungsrecht gegenüber den öffentlich-rechtlichen Unternehmen. Daniel Risch hat den Verwaltungsrat der Post AG aufgefordert, dies abzuklären. Die Entscheidung konnte er - ob sie ihm passt oder nicht - nur zur Kenntnis nehmen. Daniel Risch darf diesbezüglich kein Vorwurf gemacht werden. Das Problem liegt bei den gesetzlichen Vorgaben.


Wie meinen Sie das?

Der Regierung fehlt die Handhabe in Bezug auf die Weisungskompetenz gegenüber den öffentlich-rechtlichen Unternehmen. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt doch, dass wir bei fast allen öffentlich-rechtlichen Unternehmen Probleme haben oder zumindest hatten. In dieser Legislaturperiode musste der Landtag mit Radio L und dem Landesspital schon zwei Unternehmen vor dem Konkurs retten. Die Post AG hatte das Debakel um die E-Solutions-Strategie, die staatliche Pensionskasse konnte ebenfalls nur mit einer hohen Finanzspritze gerettet werden. Bei der Telecom wurden der Verwaltungsratspräsident, der Geschäftsführer und der Leiter Technik entlassen. Die LKW und die Gasversorgung konkurrenzieren sich direkt bei einigen Dienstleistungsangeboten, obwohl der Inhaber mit dem Land Liechtenstein derselbe ist. Zusammengefasst: Bei vielen öffentlichen Unternehmen haben oder hatten wir Baustellen. Ich bin der Ansicht, dass der Regierung bei gewissen Sachverhalten eine Weisungskompetenz gegeben werden muss, um gegebenenfalls frühzeitig eingreifen zu können. Schliesslich sind das Land und die Bevölkerung Liechtensteins Besitzer dieser Unternehmen und die Regierung deren Vertreter.


Sie plädieren also dafür, dass die eingeschlagene Richtung von «Corporate Governance» rückgängig gemacht wird?

In gewissen Punkten Ja. Der Regierung sollte wieder mehr Handhabe gegeben werden. Wie weitreichend diese sein soll, muss natürlich diskutiert werden. Neben der Regierung gilt es auch den Landtag wieder zu stärken. Der Landtag hat eigentlich gar nichts zu sagen. Er kann den Geschäftsbericht zur Kenntnis nehmen, das war es dann auch schon. Wenn es aber Probleme gibt, dann muss er teilweise Millionen sprechen, um Unternehmen zu retten - dies meistens mit der Faust im Sack. Der Landtag hat sich fast alle Möglichkeiten der Einflussnahme aus der Hand nehmen lassen. Er sollte wieder mehr Mitsprache bei der Bestellung und Absetzung von Verwaltungsräten bekommen und grösseren Einfluss auf die Eignerstrategie nehmen können.


Ist dazu nicht eine Motion auf dem Jahr 2015 hängig?

Ja, das stimmt. Hierbei handelt es sich um die Motion zur Stärkung der Oberaufsicht der Regierung über öffentliche Unternehmen aus dem Jahr 2015. Bis diese Motion auf den Tisch kommt, kann es jedoch noch Jahre dauern, da die Regierung zuerst das Urteil zur Kündigung des VR-Präsidenten der Telekom FL abwarten will. Das dauert mir zu lange. Wenn man sich vergegenwärtigt, wie oft sich der Landtag in den vergangenen Jahren mit den Problemen bei den staatlichen Unternehmen beschäftigen musste, kann man nur den Kopf schütteln. Wir haben diesbezüglich ein grosses Problem, das hat auch der GPK-Bericht zur Post AG wieder aufgezeigt. Die Zeit ist mehr als reif, dass die Regierung die Forderungen der Motion nun so rasch als möglich dem Landtag zur Beschlussfassung vorlegt.